Informationspflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Pressetext verfasst von SFilges am Mi, 2007-08-22 12:56.Die Bundesregierung hat im Internet eine für jedermann zugängliche Datenbank veröffentlicht, die Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten enthält, die nach geltendem Bundes- und Europarecht für die deutsche Wirtschaft bestehen.
Eine Auswertung dieser Datenbank in Bezug auf den Datenschutz verdeutlicht, dass wichtige Pflichten für Unternehmen bestehen. Bei einer Recherche nach Informationspflichten, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben, ergaben sich insgesamt 34 Treffer.
Die wichtigsten Informationspflichten die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben:
• Meldepflicht gem. § 4 d Abs. 1
• Bestellung eines Beauftragten für Datenschutz gem. § 4 f Abs. 1
• Unterrichtungspflicht; Unterrichtung des Beauftragten für den Datenschutz aüber Vorhaben der automatisierten Verarbeitung gem. § 4 g Abs. 1 Nr. 1
• Verfügbarmachung von Informationen durch die verantwortliche Stelle gem. § 4 g Abs. 2 Satz 3
• Kenntlichmachung / Kennzeichnung einer Videoüberwachung gem. § 6 b Abs. 2
• Verpflichtung von Mitarbeitern nicht-öffentlicher Stellen auf das Datengeheimnis gem. § 5
• Weiterleitung des Vorbringens des Betroffenen an die zuständige Stelle gem. § 6 Abs. 2 Satz 2
• Auskunftserteilung gem § 34 Abs. 1 bis 4
• Hinweispflicht über Möglichkeit persönliche Einsichtnahme gem. § 34 Abs. 6 Satz 2
• Unterrichtung über Sperrung oder Löschung von Daten gem. § 35 Abs. 7
• Pflicht zur Auskunfterteilung gem. §38 Abs. 3
• Unterrichtung über Widerspruchsrecht und verantwortliche Stelle und ggf. Datenherkunft gem. §28 Abs. 4 Satz 2
• Benachrichtigung des Betroffenen über Speicherung gem. § 33 Abs. 1
• Einwilligung gem. § 39 Abs. 1 Satz 2
• Dokumentationspflicht gem. § 4 a Abs. 2 Satz 2
• Hinweispflicht: übermittlende Stelle hat der Empfängerstelle mitzuteilen, zu welchem Zweck Daten übermittelt werden (Zweckbindung) gem. § 4 b Abs. 6
Es ist offensichtlich, dass diesen wichtigen Pflichten nur ordnungsgemäß nachgekommen werden kann, wenn der betriebliche Datenschutz im Unternehmen wirksam umgesetzt ist.
Informationen zum betrieblichen Datenschutz oder Weiterbildungsangeboten erteilt die Filges IT-Beratung auf ihrer Website www.filges-it.de oder telefonisch unter 0 28 24 – 9 75 09 99.