Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus

Begriffe wie Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit haben seit Anfang des Jahres 2001 eine andere Qualität bekommen. Für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente zählt seitdem ausschließlich eine Erwerbsminderung.
Erst, wenn eine Erwerbsminderung zweifelsfrei vorliegt und nachgewiesen werden kann, kann mit einer gesetzliche Zahlung gerechnet werden.
Der Arbeitnehmer, der als erwerbsgemindert gilt, muss belegen können, dass er auch keine andere Tätigkeit mehr aufnehmen kann. Wer also unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr seinem bisherigen Beruf ausüben kann, wird einfach in einen anderen verwiesen.
Diese Regelung ist seitdem neu, denn früher galt jeder Arbeitnehmer als berufsunfähig, der seinen bis zum Schadensfall ausgeübten Beruf nicht mehr aufnehmen konnte und eine adäquate Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ablehnen musste. So war es nicht möglich, einen Arbeitnehmer in einen Beruf zu verweisen, der wesentlich schlechter bezahlt wurde als sein bisheriger oder den Anforderungen nicht entsprach. Damit ist nun seit sechs Jahren Schluss und wer dieser Situation nicht ausgesetzt sein möchte, sollte sich privat gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit absichern.
Zudem kann sich auch nicht der gesundheitlich Eingeschränkte entspannt zurück lehnen, dessen Erwerbsminderung anerkannt wurde. Kann ein geschädigter Arbeitnehmer noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten, wird er automatisch als nur teilweise erwerbsgemindert eingestuft. Die Folge daraus ist, dass sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente halbiert.
Nur derjenige, der in der Lage ist, lediglich weniger als drei Stunden täglich zu arbeiten, kann letztendlich die volle Erwerbsminderungsrente beanspruchen. Daran wird ersichtlich, wie hoch die Hürden gelegt sind, um überhaupt eine Rente beziehen zu können.
Aber auch beim Anspruch darauf, muss davon ausgegangen werden, dass diese nicht ausreichen wird, weiterhin unbeschwert sein Dasein fristen zu können.
Denn musste der berufsunfähig gewordene Arbeitnehmer bislang als Alleinverdiener für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen und vielleicht noch andere finanziellen Verpflichtungen tragen, ist der soziale Absturz der ganzen Familie vorprogrammiert.
Daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Falle zu den Absicherungen gehören, die in jeden Arbeitnehmerhaushalt gehören.


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