Gerichtsbeschluß zur Abweisung EV Causa Arbeitsbedingungen NÖ HILFSWERK

Landesgeschäftsstelle vom NÖ HILFSWERK in St. Pölten
Zu der Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich mit dem Titel "Der Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals" (http://www.Hilfswerk.DerGloeckel.eu) wurde nun vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL der vollständige Beschluß des Landesgerichts Korneuburg veröffentlicht.

Das NÖ HILFSWERK hatte zu der Reportage "Ein überarbeitetes Zeitprotokoll und verlorene Urlaubstage beim NÖ HILFSWERK" eine Klage auf Unterlassung und Widerruf gem. § 1330 Abs 2 ABGB (Streitwert 36.000.- Euro) mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht. In der Reportage wurde der Sachverhalt, daß ein Zeitprotokoll einer Dienstnehmerin nachträglich seitens des HILFSWERKS "überarbeitet", sowie ihr offensichtlich rechtswidrig, ohne deren Wissen 3 Urlaubstage, abgezogen wurden, dokumentiert.

Nachdem das Landesgericht Korneuburg unter dem Vorsitz der Richterin Mag. Carolin RAK, im Provisorialverfahren die Reportage vollinhaltlich bestätigte und den Antrag vom NÖ HILFSWERK (vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH) auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ablehnte, zog das HILFSWERK die Klage dann zurück. Das Verfahren wurde unter der GZ: 16 Cg 132/06z geführt. (http://www.dergloeckel.eu/Pflegedienst/36/noe-hilfswerk_abweisung_antrag...)

Foto: Die Landesgeschäftsstelle vom HILFSWERK NIEDERÖSTERREICH in St. Pölten

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26.06.2007: