Schlamperei der Polizei und die Folgen für den Bürger, wie auch für sie selbst
Pressetext verfasst von DER GLÖCKEL am Sa, 2007-06-23 10:17.
Der Lenker eines Firmenautos erhielt eine Strafverfügung weil er angeblich in der Landeshauptstadt Graz falsch parkte. Tatsächlich befand sich sowohl er, als auch der Firmenwagen 240 km vom angeblichen Tatort entfernt, was Fahrtenbuch und Zeugen bestätigten.
Dem Grunde nach eine Angelegenheit, die durch Einspruch, Zeugenbenennung und Auszug aus dem Fahrtenbuch zwar mit Aufwand wie Briefwechsel, Kopien anfertigen ggf. auch mit Einvernahmen geregelt werden könnte. Wenn, wie in diesem Falle, der Lenker sich jedoch mit dem Sachverhalt an das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL wendet, dann verläuft der Fall doch eher abweichend von der als "Norm" zu bezeichnenden Abläufe, die ungewöhnlich erscheinen.
Da organisiert sich beispielsweise ein Behördenvertreter über den Arbeitgeber die Mobiltelefonnummer des schuldlosen Lenkers und telefoniert mit diesem, u.a. entschuldigt sich und spricht dann gegenüber DER GLÖCKEL von einvernehmlicher Bereinigung. In Wirklichkeit wurde das Verfahren nicht "einvernehmlich bereinigt", sondern im Sinne der einschlägigen Gesetze eingestellt, da der Polizei ein Abschreibfehler beim Kennzeichen unterlief.
Ein ausgebildeter Jurist, wovon man ausgehen kann, in der Position eines Hofrates lehnt dann die Beantwortung der Presseanfrage ab. Dies stellte sich dann als Fehler heraus, denn da gibt es ein kleines, aber gerade für Journalisten bedeutendes Gesetz und darauf berief sich dann der Chefredakteur und alles wurde ganz anders … und für manchen etwas peinlich.
Die Reportage: "Polizei Graz, wenn die Polizei schlampig arbeitet, zahlt der Bürger stets drauf" unter http://www.DerGloeckel.eu.
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