Ehrenpreis DER SCHWARZE EGON wird RA Mag. Andreas PAZDERKA verliehen
Pressetext verfasst von DER GLÖCKEL am Mi, 2007-06-06 10:03.
Im Zusammenhang mit den Vornahmen des kurzfristig zum Verfahrenshelfer berufenen Juristen Mag. Andreas PAZDERKA in der Rechtssache zur Exklusivserie über die Arbeitsbedingungen beim HILFSWERK in Österreich, NÖ HILFSWERK gegen DER GLÖCKEL, wurde dem Rechtsanwalt jetzt der Ehrenpreis gegen Journalismus und Pressefreiheit zugesprochen.
Wegen unterschiedlicher Aussagen des Verfahrenshelfers und dessen offensichtlicher Einstellung zu der Rechtssache hat der Journalist Walter Egon GLÖCKEL durch das Standesgremium, der RECHTSANWALTSKAMMER NIEDERÖSTERREICH, Mag. PAZDERKA, als Verfahrenshelfer abberufen lassen. Entgegen ausdrücklicher Order seitens des Journalisten wurde der Jurist jedoch dann hinter dem Rücken seines eigenen Mandanten tätig, brachte einen gegen diesen gerichteten Antrag beim LANDESGERICHT KORNEUBURG ein und teilte dem Gericht zusätzlich vertrauliche Inhalte aus dem Mandantengespräch in Schriftform mit.
An die Standesvertretung, die RAK Niederösterreich sowie deren Präsidenten, Dr. Jörg BEIRER wurde in Folge von dem Journalisten ein umfassender Schriftsatz, in dem GLÖCKEL die seiner Ansicht nach gravierenden Verstöße gegen die Rechtsanwaltsordnung dokumentierte, gerichtet. Unter anderem beinhalteten diese den Verstoß gegen § 9 Abs 2 RAO, die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.
Am 24.5.07 teilte der zuständige Ausschuß der RECHTSANWALTSKAMMER NIEDERÖSTERREICH, unter dem Vorsitz dessen Präsidenten dem Journalisten mit, daß ein standeswidriges Verhalten seitens PAZDERKAS nicht zu ersehen ist und deshalb ein weiteres standesbehördliches Einschreiten unterbleibt.
Entgegen der Grundelemente eines freien und unabhängigen Journalismus, hat PAZDERKA jedoch in seinem Antrag, den er pikanterweise im Namen GLÖCKELS beim LANDESGERICHT KORNEUBURG eingebracht hatte, wie folgt mitgeteilt: "Ich habe Hr. Glöckel dringlich angeraten vorerst einmal den Ausgang der bisherig anhängigen Verfahren abzuwarten und dann erst weitere Publikationen zu veröffentlichen." sowie "Aus derzeitiger Sicht stellt sich der Verfahrenshilfeantrag als rechtsmißbräuchlich dar. Aufgrund des gegenteiligen Verhaltens des Hr. Glöckel entgegen dem Rat seines Verfahrenshelfers keine weiteren Publikationen zu veröffentlichen, sind die beantragte Verfahrenshilfe (gegenständlich) sowie weitere noch von Hr. Glöckel beabsichtigte Antragstellungen als mutwillig zu bezeichnen." - dem Journalisten sollte somit die Verfahrenshilfe also deshalb entzogen werden, weil er seiner Pflicht und dem Grundrecht der Ausübung der Pressefreiheit weiterhin nachging und sich nicht durch Klagen mundtot machen ließ.
Das LANDESGERICHT KORNEUBURG wies PAZDERKAS Antrag zurück - GLÖCKEL brachte schon zuvor die selbstabgefaßte Stellungnahme zum Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung ein und das Gericht bestätigte dann im Provisorialverfahren die Reportage und wies den Antrag vom NÖ HILFSWERK ab. In weiterer Folge verlor die ÖVP-nahe Einrichtung bis dato 6 weitere juristische Verfahren (http://www.Pflegedienst.DerGloeckel.eu).
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