Verordnung zur Festsetzung der Biosphäre Bliesgau
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am So, 2007-04-08 21:41.
EUROPATICKER Umweltruf: Der Saarländische Ministerrat hat im Rahmen einer Kabinettssitzung dem Verordnungsentwurf zur Ausweisung des Biosphärenreservates Bliesgau zugestimmt. Mit der Verabschiedung der Biosphärenverordnung kommt die Landesregierung der Forderung des Saarländischen Naturschutzgesetzes nach, für die Einrichtung der Biosphäre Bliesgau eine konkrete Gliederung in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen festzulegen. Notwendig ist dies insbesondere auch mit Blick auf die beantragte Anerkennung der Biosphäre Bliesgau als UNESCO-Biosphärenreservat. Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes auch offiziell in Kraft treten.
Vorgelegt wurde der Verordnungsentwurf vom Ministerium für Umwelt, das alle betroffenen Träger öffentlicher Belange, benachbarte Gebietskörperschaften, Naturschutzvereine und sonstige Verbände im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens angehört und den Verordnungsentwurf mit ihnen abgestimmt hat.
„Mit der Verabschiedung der Verordnung durch den Ministerrat haben wir jetzt auch formal die Grenzen der Biosphäre festgelegt. Ich freue mich, dass wir der Anerkennung der Biosphäre Bliesgau durch die UNESCO somit jetzt wieder ein Stück näher gerückt sind“, so Umweltminister Stefan Mörsdorf. „Der Biosphären-Zweckverband kann jetzt so richtig mit seiner Arbeit loslegen.“
Mit der in der Verordnung festgeschriebenen Gebietsfestlegung umfasst die Biosphäre Bliesgau eine Gesamtfläche von 32 898 Hektar. Davon werden insgesamt 984 Hektar als Kernzonen festgesetzt. Rund 6 583 Hektar werden als Pflegezonen dargestellt.
„Auch die betroffenen Städte und Gemeinden waren an diesem Abstimmungsprozess beteiligt und haben für die Bürgerinnen und Bürger eine öffentliche Auslegung durchgeführt“, so Umweltminister Stefan. „Was den Wunsch der Stadt St. Ingbert angeht, mit dem gesamten Stadtgebiet in die Biosphäre aufgenommen zu werden, bleibt zu sagen, dass dies eine Entscheidung ist, über die der Zweckverband Biosphäre Bliesgau eigenverantwortlich zu entscheiden hat. Sollte sich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes dafür entscheiden, St. Ingbert mit dem Gesamtgebiet in die Biosphäre aufzunehmen, so kann dies zu gegebenem Zeitpunkt in einem weiteren Verordnungsverfahren in die Biosphärenverordnung entsprechend aufgenommen werden.“
Die Gemeinden Kirkel, Mandelbachtal, Gersheim, Kleinblittersdorf und die, Stadt Blieskastel gehören vollständig zur Biosphäre Bliesgau. Von den Städten St. Ingbert und Homburg gehören bislang die Gemeindebezirke St. Ingbert-Hassel, St. Ingbert-Oberwürzbach sowie die Gemeindebezirke Homburg-Kirrberg, Homburg-Einöd und Homburg-Wörschweiler zur Biosphäre Bliesgau.
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