Saisonarbeitskräfteregelung: praktikable Regelungen für Landwirte
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Fr, 2007-04-06 12:29.
EUROPATICKER Umweltruf: Für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte hat die Bundesregierung rechtzeitig vor Beginn der neuen Erntesaison Klarheit geschaffen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Anpassung der Geschäftsanweisungen für die Arbeitsagenturen vorgenommen, mit denen für die Landwirtschaft endlich eine praktikable Lösung und damit Planungssicherheit für den Einsatz von Erntehelfern geschaffen wird. „Wir begrüßen diese in enger Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium getroffene Regelung sehr, denn damit werden die zentralen Forderungen aus der Bilanz des Jahres 2006 vor Beginn der Erntesaison aufgegriffen, sagte Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, in Berlin.
In Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit können zukünftig ohne weitere Vorrangprüfung 90 % ausländische Arbeitskräfte zugelassen werden, wenn keine realistischen Chancen bestehen, mehr als 10 % inländische Saisonarbeitskräfte zu beschäftigen.
„Damit haben unsere Landwirte spätestens sechs Wochen vor Erntebeginn Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang inländische Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“, so Lindemann weiter. Zukünftig können nochmalige Vermittlungsbemühungen von Inländern unterbleiben, wenn nach der Arbeitsmarktlage keine konkreten Erfolgsaussichten bestehen. Die einzelnen Arbeitsagenturen müssten nun vor Ort Sorge tragen, dass diese Regelung auch konsequent umgesetzt werden, damit den Betrieben die benötigten Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen und die Ernte eingeholt werden kann.
„Diese Klarstellungen sind eine deutliche Verbesserung gegenüber der vergangenen Saison. Hierdurch wird de facto in den Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit eine 90:10-Regelung eingeführt und damit auch dem besonderen Anliegen der Landwirtschaft Rechnung getragen“, zeigte sich Lindemann sehr zufrieden.
Das BMELV habe sich immer wieder mit Nachdruck dafür eingesetzt, praxisgerechte Lösungen zu entwickeln, die beiden Zielen der Eckpunkteregelung Rechnung tragen. Neben der verstärkten Beschäftigung von Inländern muss nach der Eckpunkteregelung nämlich als gleichrangiges Ziel sichergestellt werden, dass die Betriebe ihren saisonalen Arbeitskräftebedarf ausreichend decken können.
Über EUROPATICKER
Vorname
Hans
Nachname
Stephani
Adresse
Blumenstr.11, 39291 Möser
Homepage
http://www.europaticker.de
Branche
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.