Feinstaubbekämpfung: Fahrverbote in Baden-Württemberg werden verschoben
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Do, 2007-04-05 08:52. Gesetzesmurks: Bund lässt Länder bei Luftreinhaltung kalt im Regen stehen
EUROPATICKER Umweltruf: Die ab 1. Juli 2007 in Stuttgart, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg und Ilsfeld zur Bekämpfung der hohen Feinstaubbelastung geplanten Fahrverbote werden nun endgültig verschoben. Darauf verständigten sich heute bei einem Spitzengespräch Städtetagspräsident Ivo Gönner, Gemeindetagspräsident Roger Kehle und Eberhard Trumpp, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, sowie Regierungspräsident Udo Andriof und Umweltministerin Tanja Gönner.
Grund seien noch fehlende bundesgesetzliche Detailvorgaben insbesondere für die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit der Abgasstufe Euro 1 sowie schwere Lastkraftwagen. Heftige Kritik übten die Gesprächsteilnehmer deshalb am Bund, der die Länder bei der Luftreinhaltung kalt im Regen stehen lasse. Landkreise, Städte und Gemeinden wie auch die Regierungspräsidien und das Land hätten mit Hochdruck an der fristgerechten Umsetzung der Fahrverbote gearbeitet. Nach dem sich aber nun klar abzeichne, dass die bundesrechtlichen Detailvorgaben frühestens im Juni und zum Teil auch erst im Herbst zu erwarten seien, müsse auf die Bremse getreten werden.
So könnten gerade die Fahrzeuge, die wegen ihres hohen Ausstoßes von Feinstaubpartikeln von Fahrverboten betroffen wären, derzeit noch nicht nachgerüstet werden, weil die technischen Anforderungen an die Rußpartikelfilter noch nicht veröffentlicht sind. Auch die von Seiten des Bundesumweltministeriums vor über vier Wochen angekündigte Herausnahme der Fahrzeuge mit Benzinmotor und einem geregelten Katalysator der ersten Generation aus der Schadstoffgruppe 1 sei noch nicht auf den Weg gebracht worden. Sie sollen entgegen der derzeit geltenden Zuordnung künftig nicht mehr unter die Fahrverbote fallen.
Es liege nun in der Verantwortung des Bundes, die noch ausstehenden Regelungen zügig auf den Weg zu bringen. Auf einen neuen konkreten Starttermin für die Fahrverbote habe man sich deshalb nicht festlegen können. Wenn der Bund sich an seinen vor wenigen Tagen bekannt gegebenen Fahrplan halte, wird dafür der 1. Januar 2008 in Betracht kommen. Die Gesprächpartner werden sich im Herbst dieses Jahres erneut treffen, um den Starttermin endgültig festzulegen. Auch die Pläne für Tübingen mit einem ursprünglich diskutierten Start zum 1. Oktober und Mannheim zum 1. November sind von der Verschiebung betroffen. Dabei habe Einigkeit bestanden, dass Bürgerinnen und Bürger wie auch die Wirtschaft und Unternehmen ausreichenden Vorlauf brauchen, um die notwendigen Nachrüstungen vornehmen zu können. Im Land würden indes die Vorbereitungen weiter vorangetrieben. So wolle man gemeinsam mit dem Städtetag und Landkreistag einen Katalog möglicher Ausnahmen von den Fahrverboten zusammenstellen, nach dem von Seiten des Bundes signalisiert worden war, in diesem Punkt den Ländern und Kommunen erweiterten Spielraum zu geben. Dabei werde der Grundsatz Nachrüstung vor Ausnahme die Richtschnur bilden. Der Städtetag habe dazu mit einer Fallgruppenliste schon gute Grundlagenarbeit geleistet.
Die Gesprächspartner werden zugleich die Nachrüstung von Fahrzeugen mit moderner Abgastechnik vorantreiben und riefen dazu auf, verstärkt die hierfür bestehenden und attraktiven Möglichkeiten zu nutzen. Seit 1. April des Jahres werde der Einbau eines Rußpartikelfilters mit einem einmaligem Steuerbonus von 330 Euro gefördert. Ein Partikelfilter vermindert den Feinstaubausstoß um mindestens 30 Prozent. Der Bonus wird rückwirkend bis zum 1. Januar 2006 gewährt. Für landesweit etwa eine Million Fahrzeuge könne die Förderung in Anspruch genommen werden und sich so die staatliche Unterstützung auf landesweit 330 Millionen Euro aufsummieren. Durch die Nachrüstung werde der Fahrzeugwert gesteigert und die Umwelt entlastet. Die seit 1. März dieses Jahres mit dem Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung ausgegebenen Umweltplaketten behielten weiterhin Gültigkeit.
OB Schuster begrüßt Entscheidung, die Einrichtung der Umweltzone in Stuttgart zu verschieben: „Offene Rechtsfragen sollen erst geklärt werden“
Aufgrund der hohen Feinstaubbelastung sollte in der Landeshauptstadt zum 1. Juli 2007 die Umweltzone eingerichtet und Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit einem zu hohen Ausstoß von Feinstaubpartikeln eingeführt werden. Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster äußerte sich zufrieden über diese Entscheidung. „Mir ist es außerordentlich wichtig, dass zunächst alle offenen Rechtsfragen geklärt werden. Die Bürger dürfen nicht noch weiter verunsichert werden.“
Bundesgesetzliche Detailvorgaben und allgemeine Bestimmungen für etwaige Ausnahmeregelungen fehlten teilweise bislang und sorgten innerhalb der Bevölkerung in den vergangenen Wochen für Verwirrung und eine fehlende Akzeptanz für die Errichtung einer Umweltzone in Stuttgart. „In den nächsten Wochen müssen die offenen Fragen sachlich und ausgewogen geklärt werden“, so OB Schuster. „Insbesondere muss es eine bundeseinheitliche Regelung geben für Benzinfahrzeuge mit Katalysatoren der ersten Generation, für Nutzfahrzeuge und für Oldtimer.“
Nach Angaben des Umweltministeriums sollen die Umweltzonen voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, ein genauer Termin werde im Herbst bekannt gegeben. OB Schuster fordert die Verantwortlichen des Landes auf, die Umweltzone erst dann einzurichten, wenn alle technischen und rechtlichen Fragen eindeutig geklärt sind. Außerdem sollte den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Vorbereitungsfrist eingeräumt werden. „Bereits jetzt wieder mit Fristen zu operieren, die dann möglicherweise erneut nicht eingehalten werden können, ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten“, so Schuster. „Dass in der Landeshauptstadt die Umweltzone kommt, haben wir den Stuttgarterinnen und Stuttgartern stets vermittelt. Ich gehe daher davon aus, dass die Nachrüstung, soweit sie derzeit möglich ist, von den Bürgern verantwortungsvoll weiter vorangetrieben wird.“
Das Regierungspräsidium muss darüber hinaus das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen in Stuttgart über den 1. Juli 2007 hinaus verlängern. Schuster: „Wir können die Fahrverbote selbstverständlich nicht auf Null zurückfahren. Damit würden wir für den Umweltschutz ein völlig falsches Zeichen setzen.“
Die seit 1. März 2007 mit dem Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung ausgegebenen Umweltplaketten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
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