Anerkennung als Dienstunfall zu Recht abgelehnt

EUROPATICKER Vermischtes: Der Auffahrunfall einer Lehrerin, die schon zuvor an einem Hals- und Lendenwirbelsäulensyndrom gelitten hatte, wurde zu Recht nicht als Dienstunfall anerkannt. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klägerin wurde auf dem Weg zum Schuldienst in einen Auffahrunfall verwickelt. Nach dem Unfall klagte sie über vermehrte Hals- und Lendenwirbelsäulenbeschwerden und begehrte die Anerkennung als Dienstunfall. Dies lehnte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ab und führte zur Begründung aus, die Klägerin leide schon seit über zwanzig Jahren an Vorschädigungen der Hals- und Lendenwirbelsäule, auf die die Beschwerden zurückzuführen seien. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Dienstunfälle, so die Richter, müssten in engem Zusammenhang mit der Beamtentätigkeit stehen. Nicht dienstbezogene Risiken wie persönliche Anlagen, Gesundheitsschäden oder Abnutzungserscheinungen habe nicht der Dienstherr, sondern der Beamte selbst zu tragen. Habe ein Leiden mehrere Ursachen, sei nur diejenige für die Anerkennung als Dienstunfall relevant, die den anderen gegenüber von überragender Bedeutung sei und die den Schadenseintritt entscheidend mitgeprägt habe. Unbeachtlich seien dagegen so genannte Gelegenheitsursachen, die rein zufällig im Dienst geschehen seien und bei jedem anderen nicht zu vermeidenden Anlass in naher Zukunft genauso eingetreten wären. So sei es aber bei der Klägerin gewesen. Sie habe zwar nach dem Unfall zusätzliche Beschwerden gehabt. Deren wesentliche Ursache sei aber nicht in dem Auffahrunfall, sondern in ihrer Vorerkrankung zu suchen.

Quelle: Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13. März 2007, 6 K 442/06.KO


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

05.04.2007:

Über EUROPATICKER

Benutzerbild von EUROPATICKER

Vorname
Hans

Nachname
Stephani

Adresse

Blumenstr.11, 39291 Möser

Homepage
http://www.europaticker.de

Branche
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.