Frau tötet 9 Babys - BGH hebt Schuldspruch auf

Mit Beschluss vom 27.03.2007, Aktenzeichen 5 StR 491/06, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 1. Juni 2006 nach § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben.

Die schwer alkoholkranke Angeklagte, die in Revision gegangen war, hatte im vergangenen Jahr traurige Berühmtheit erlangt. Sie hatte insgesamt 9 Babys geboren und sterben lassen und danach in Blumenkästen etc. vergraben. Ein Auszug aus den ihr vorgeworfenen Taten:

1.
...In einer Nacht im September 1988 brachte sie auf der Toilette der ehelichen Wohnung das Kind zur Welt. Sie wickelte es in ein Handtuch, setzte sich mit dem Säugling ins Wohnzimmer und trank eine Flasche Wein. Das zwischenzeitlich infolge mangelnder Versorgung verstor-bene Baby packte sie in einen Müllsack, den sie in ein mit Sand gefülltes Aquarium auf dem Balkon legte. ...

2.
...Am 5. Mai 1992 gebar die Angeklagte während eines Fortbildungslehrgangs in einer Pension einen lebenden Jungen. Auch dieses Kind starb, weil es nicht versorgt wurde. Die Angeklagte packte es in eine Reisetasche und fuhr nach Hause. Dort angekommen, trank sie zwei bis drei Flaschen Wein und vergrub das Kind in einer Plastikbadewanne auf dem Balkon. ...

3.
... Die Angeklagte wurde noch sieben weitere Male schwanger und brachte – von ihrer Umwelt unbemerkt – noch sieben lebende Kinder auf die Welt, die sie ebenfalls unversorgt sterben ließ. ...

Angeklagt vor dem Langericht in Frankfurt/oder war achtfacher Totschlag; in einem "Fall" war die Tötung verjährt. Der BGH ist der Auffassung, das Strafmaß müsse neu festgesetzt werden, weil das Gericht in Frankfurt/Oder eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausreichend geprüft habe.

Über den Beschluss des BGH kann man streiten.

Unfassbar ist jedoch, wie eine Frau von der Gesellsellschaft unbemerkt 9 Babys bekommen kann.

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04.04.2007:

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