Bei der Gesetzgebung auf kleine Unternehmen Rücksicht nehmen
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am So, 2007-04-01 09:43.
EUROPATICKER Umweltruf: Die Bundesregierung soll Gesetzentwürfe, die in die Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen eingreifen, besonders sorgfältig zu prüfen. Dies verlangt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft. Der Nutzen der Regelung müsse in einem angemessenen Verhältnis zum Vollzugsaufwand stehen. Die von einem Gesetz ausgelösten Abläufe sollten von den Unternehmen noch in Eigenarbeit bewältigt werden können. Außerdem müsse den Unternehmen ein ausreichender Zeitraum für die Umsetzung zugestanden werden. Darüber hinaus müssten die Gesetze verständlich sein und auch verständlich erklärt werden, heißt es in der Stellungnahme.
Auf Einzelfallregelungen und Details sei weitgehend zu verzichten. Schließlich müsse den Vollzugsbehörden ein ausreichender Ermessensspielraum gegeben werden, um die Besonderheiten kleinerer und mittlerer Unternehmen berücksichtigen zu können. Die Regierung wird ferner aufgefordert, dies auch bei Regelungsvorhaben der EU zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung hält es in ihrer Gegenäußerung nicht für sinnvoll, für die EU-Gesetzgebung einen detaillierten Kriterienkatalog für kleine und mittlere Unternehmen zu fordern. Die EU-Kommission habe sich bereits verpflichtet, an diese Unternehmen zu denken. Mit dem Gesetzentwurf, der wortgleich ist mit einem bereits von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf, will die Regierung 17 Rechtsgebiete von überflüssigen Regelungen befreien. Unter anderem sollen Existenzgründer von statistischen Berichts- und Bilanzierungspflichten entlastet werden.
Dereguliert werden sollen auch das Gaststättengesetz, das Gewerberegister, das Preisangaben- und Preisklauselgesetz und das Straßenverkehrsgesetz. Der Nationale Normenkontrollrat, der die Bürokratiekosten messen soll, hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Der Bundesrat hatte die Regierung auch gebeten, im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke Grundsätze der Datengewinnung zu verankern, um die Kosten- und Zeitbelastung nicht nur bei Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch bei den Befragten so gering wie möglich zu halten. Er begrüßte ferner die intensivere Nutzung von in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten und die damit verbundene Entlastung von rund 33.000 Unternehmen, die bisher vierteljährlich zur Statistik herangezogen werden. Das Entlastungspotenzial durch die Verwendung von Verwaltungsdaten sollte nach Auffassung der Länderkammer auch bei der Handwerksberichterstattung und den monatlichen Erhebungen im Handel und im Gastgewerbe ausgeschöpft werden. Die Untersuchungen zur Handwerksberichterstattung seien Ende April, die Untersuchungen für die monatlichen Erhebungen im Handel und im Gastgewerbe im März des kommenden Jahres abgeschlossen, teilt die Regierung dazu mit.
Einer Reihe von Änderungsvorschlägen des Bundesrates am Gesetzentwurf stimmt die Regierung nur teilweise zu.
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