Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Slowenien

EUROPATICKER Umweltruf: Im Geschäftsverkehr mit Slowenien kommt es häufig vor, dass die deutschen Unternehmen in Rechnungen auch mit der slowenischen Umsatzsteuer belastet werden. Während die auf inländische Rechnungen gezahlte Umsatzsteuer zur Vorsteuerverrechnung berechtigt, gehen Rechnungen, die mit slowenischer Umsatzsteuer belastet sind, in voller Höhe in die Unternehmenskosten ein. Dies muss jedoch nicht unbedingt so sein!

Bei bestimmten Rechnungen – vor allem bei Tank- oder Mautrechnungen - kann man sich nämlich die bereits gezahlte Steuer ohne besonderen Aufwand vom slowenischen Staat zurückerstatten lassen. Neben anderen Dienstleistungen unterstützt die Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer (AHK Slowenien) deutsche Unternehmen bei diesen Anträgen auf Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer.

Profitieren Sie daher von dem Service der AHK Slowenien – machen Sie sich das Fachwissen sowie die Kenntnis von Verwaltungspraxis und Landessprache zunutze und lassen Sie sich mit Hilfe der AHK die in Slowenien entrichtete Umsatzsteuer zurückerstatten. Schon bei wenigen Rechnungen lohnt sich dieser Service für ein Unternehmen mit der Folge einer unmittelbaren Kostenentlastung.

Der Erstattungsanspruch für das Jahr 2006 hängt von der Einhaltung der Ausschlussfrist (30. Juni 2007) ab. Um einen erfolgreichen Service durchführen zu können, benötigt die AHK Slowenien die erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 31. Mai 2007.

Kontakt: Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer, Tomši?eva 3, 1000 Ljubljana, Telefon +386 1 252 8858, Fax +386 1 426 4780, E-Mail silvia.cvetko@dihk.si


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

01.04.2007:

Über EUROPATICKER

Benutzerbild von EUROPATICKER

Vorname
Hans

Nachname
Stephani

Adresse

Blumenstr.11, 39291 Möser

Homepage
http://www.europaticker.de

Branche
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.