EU-Grundwasserrichtlinie in Kraft getreten

Mitgliedsstaaten müssen bis Ende 2008 Grenzwerte festlegen

EUROPATICKER Umweltruf: Am 16. Januar 2007 ist die EU-Grundwasser-Richtlinie 2006/118/EG vom 27.12.2006, korrigiert am 22.02.2007, zum Schutze des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung in Kraft getreten. Sie legt Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung fest. Die Maßnahmen umfassen insbesondere Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustandes des Grundwassers und für die Ermittlung signifikanter und anhaltender steigender Schadstoffkonzentrationen sowie für die Festlegung der Ausgangspunkte für die angestrebte Trendumkehr.
Der Richtlinie zufolge darf ein Liter Grundwasser – wie bisher schon ? nicht mehr als 0,1 µg eines Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes und höchstens 0,5 µg an Wirkstoffen insgesamt enthalten. Beibehalten wird auch der Nitrat-Grenzwert von 50 mg pro Liter. Für mindestens neun weitere Schadstoffe müssen die EU-Staaten bis 22.12.2008 jeweils nationale Grenzwerte bzw. Schwellenwerte festlegen. Diese Stoffe sind Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Ammonium, Chlorid, Sulfat, Trichlorethylen sowie Tetrachlorethylen.

Das EU-Parlament konnte durchsetzen, dass die Richtlinie nicht nur der direkten Verschmutzung, sondern auch anderweitiger Qualitätsminderung entgegenwirkt. Mittels eines Überwachungssystems sollen die Mitgliedstaaten jeden signifikanten und anhaltenden steigenden Trend bei den Konzentrationen von Schadstoffen, Schadstoffgruppen oder Verschmutzungsindikatoren ermitteln. Sobald ein gefährlicher Trend festgestellt wird, müssen sie Maßnahmen für eine Trendumkehr ergreifen. Zudem sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Einträge gefährlicher Stoffe in das Grundwasser zu verhindern oder zu beschränken. Mitgliedstaaten, die einen Großteil ihres Trinkwassers aus Grundwasser beziehen, können auch strengere nationale Maßnahmen ergreifen als von der Richtlinie vorgesehen. Eine dieser Maßnahmen kann beispielsweise die Festlegung von großräumigen Trinkwasser-Schutzgebieten sein.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 16.01.2009 in nationales Recht umsetzen (nicht erst bis 16.01.2013, wie zunächst versehentlich veröffentlicht worden war). Das Bundesumweltministerium plant, die EU-Grundwasserrichtlinie im Wesentlichen über eine Novelle der geltenden Grundwasserverordnung umzusetzen. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen hierzu sollen im Rahmen der Arbeiten am geplanten Umweltgesetzbuch erfolgen.


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

01.04.2007:

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