Noch kein Verbot gefährlicher Stoffe in Medizinprodukten

Kennzeichnungspflicht für giftige Weichmacher als erster Schritt

EUROPATICKER Umweltruf: Mit der heutigen Einigung in erster Lesung zu Medizinprodukten ist der große Wurf für ein Verbot hochgefährlicher Stoffe in Medizinprodukten ausgeblieben. Es ist ein Armutszeugnis, dass aufgrund der Blockade der EU-Mitgliedsstaaten krebserregende, mutagene und fortpflanzungsschädigende Stoffe (CMR-Stoffe) weiter verwendet werden dürfen, selbst wenn sichere Alternativen seit langem vorhanden sind, so die Europaabgeordnete und Verbraucherschutzpolitikerin Hiltrud Breyer (Bündnis 90 / Die Grünen).
Überfällig sind diese klaren Begrenzungen für die Verwendung riskanter Weich-PVC in Beatmungsschläuchen, Magensonden und Infusionsgeräten. Diese enthalten hohe Konzentrationen des fortpflanzungsschädigenden Weichmachers DEHP, der vor allem für Babys, Kinder und Dialysepatienten gefährlich ist. Allein aus Schläuchen nehmen Frühgeborene eine bis zu 200-fach erhöhte DEHP-Dosis auf. Diese gefährlichen Weich-PVC gehören nicht in Produkte, mit denen wir in Kontakt kommen.

Hoffnungsschimmer ist die beschlossene Kennzeichnungspflicht für gefährliche Weichmacher, die es dem Medizinpersonal ermöglicht, ganz bewusst Produkte ohne Weich-PVC einzusetzen. Verbraucher können dies nun auch aktiv einfordern. Außerdem werden die Produzenten stärker in die Pflicht genommen zu begründen, warum Medizinprodukte mit Weich-PVC bei Kindern und Schwangeren verwendet werden können.

In jedem Fall ist dies nur eine Übergangslösung, denn diese Woche hat die EU-Kommission endlich auf Grundlage einer schon seit 2001 vorliegenden Risikobewertung empfohlen, die Verwendung von DEHP in Medizinprodukten für bestimmte Risikogruppen zu verbieten. Dieses Verbot ist zwar lange überfällig, aber besser spät als nie. Die EU-Kommission ist aufgefordert, bis spätestens Ende des Jahres einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

29.03.2007:

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