Schweizer Bundesrat will Wald und seine Leistungen dauerhaft erhalten

Waldgesetz aus dem Jahr 1991 soll den aktuellen Herausforderungen werden

EUROPATICKER Umweltruf: Mit der Teilrevision des Waldgesetzes will der Bundesrat die Schutzfunktion und die natürliche Vielfalt des Waldes in der Schweiz auf Dauer sicherstellen. Beides sind Leistungen des Waldes und der Waldwirtschaft, die der Allgemeinheit zugute kommen. Die Kantone sollen zu diesem Zweck verpflichtet werden, so genannte Vorrangflächen für den Schutz vor Naturgefahren (Schutzwald) und für die biologische Vielfalt (Waldreservate) auszuscheiden.
Dies ermöglicht es dem Bund, diese Service-Public-Leistungen gezielt zu unterstützen und seine zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel möglichst effizient einzusetzen. Die Kantone sind darüber hinaus frei, weitere Flächen mit Vorrangfunktion auszuscheiden (z.B. für Erholung und Freizeit, Trinkwasser und Holznutzung).

Mehrnutzen für Wald- und Holzwirtschaft

Das revidierte Gesetz (siehe Faktenblatt) will die effiziente Waldwirtschaft mit einer starken Wertschöpfungskette Holz fördern. Ziel ist die nachhaltige Nutzung des einheimischen Rohstoffes Holz und eine bessere Wertschöpfung im Inland. Dies ist ökologisch sinnvoll und kommt der Wirtschaft zugute. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (Appellation d origine contrôlée) sowie die Prüfung der vermehrten Holzverwendung bei Bundesbauten. Zudem sollen die Waldeigentümerinnen und -eigentümer die Möglichkeit haben, ihren Anspruch auf die CO2-Senkenleistung ihres Waldes geltend zu machen. sowie für die Natur

Ökologische Grundanforderungen an die Waldbewirtschaftung sollen sicherstellen, dass auch bei vermehrter Holznutzung das Ökosystem Wald langfristig intakt bleibt. Am bestehenden Grundsatz der Nachhaltigkeit hält auch das künftige Waldgesetz fest: In der Schweiz darf auch weiterhin nur so viel Holz genutzt werden wie nachwächst; es sollen, verglichen mit dem Geld auf der Bank, nur die Zinsen abgehoben werden dürfen, während das Kapital unangetastet bleibt. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Raubbau an der Natur betrieben wird.

Schweizer Wald gewinnt an Fläche: Flexiblerer Umgang mit Rodungsersatz


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

29.03.2007:

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