Experte: Flugsicherung durch ausländische Unternehmen ist verfassungswidrig

EUROPATICKER Vermischtes: Die Flugsicherung durch ausländische Unternehmen über deutschem Hoheitsgebiet in Grenzregionen ist verfassungswidrig. Das sagte Joachim Wieland, Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt, am Mittwochvormittag im Verkehrsausschuss. Beispielhaft nannte Wieland die Flugsicherung im südlichen Schwarzwald durch das schweizerische Unternehmen "Skyguide". Dies sei eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. In Artikel 87d des Grundgesetzes sei allerdings festgelegt, dass die deutsche Luftverkehrsverwaltung in "bundeseigener Verwaltung" betrieben werden müsse. Bei Skyguide und anderen ausländischen Unternehmen, beispielsweise an der deutsch-dänischen Grenze, sei das nicht der Fall. Die Bundesregierung sagte zur Aufforderung der FDP, Verträge, die diese verfassungswidrige Situation hervorriefen, müssten gekündigt werden, es gebe solche Verträge nicht. Die aktuelle Praxis habe sich in über 50-jähriger Zusammenarbeit in der Grenzregion so entwickelt.

Wieland wies außerdem auf den derzeit bestehenden grundsätzlichen Konflikt zwischen deutschem Recht und Europarecht hin. Nach den europäischen Vorgaben des "Single European Sky" (SES), mit denen ein einheitlicher europäischer Luftraum geschaffen werden soll, ist die Flugsicherung eine Dienstleistung und keine hoheitliche Aufgabe, wie in Deutschland. Lediglich der Kernbereich der Verkehrsdienste, beispielsweise die Abwicklung von Starts und Landungen, dürfe demnach noch hoheitlich betrieben werden. Alle anderen Aufgaben, die derzeit die Deutsche Flugsicherung (DFS) anbietet, Navigationsdienst, Beratungsdienst und technischer Dienst, dürfe nach europäischem Recht nicht so bleiben wie bisher. Momentan bestehe die Gefahr, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet werden könne, weil Deutschland die europarechtlichen Vorgaben nicht umsetze. Um diese Vorgaben zu erfüllen, müsse zudem "umgehend" ein Bundesamt für Flugsicherung eingesetzt werden, sagte Wieland.

Die Verankerung der Flugsicherung im Grundgesetz ist nach Aussage von Wieland eine deutsche Besonderheit.


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

29.03.2007:

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