Einführung der Europäischen Genossenschaft in Liechtenstein
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Mi, 2007-03-28 17:35.
EUROPATICKER Vermischtes: Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Ausführungs- und Beteiligungsgesetzes zur Europäischen Genossenschaft zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit steht nach der im Jahre 2005 erfolgten Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) als "Flaggschiff" der europäischen Gesellschaftsformen nun eine weitere europäische Rechtsform, die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea, SCE), zur Integration und Umsetzung in das nationale Gesellschaftsrecht an.
Die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft führt mit der SCE eine neue Rechtsform ein. Damit entsteht die Möglichkeit, auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts eine im europäischen Wirtschaftsraum anerkannte Genossenschaft zu gründen.
Die Verordnung regelt die Europäische Genossenschaft allerdings nicht abschliessend, sondern verweist an diversen Stellen auf das jeweilige innerstaatliche Recht. Die einzelnen Mitgliedstaaten werden darüber hinaus zur Ausgestaltung verschiedener Regelungen ermächtigt und verpflichtet, weshalb sich die Schaffung eines SCE-Ausführungsgesetzes zur Integration der SCE-Verordnung in das liechtensteinische Gesellschaftsrecht als die zweckmässigste Lösung darstellt.
Die Richtlinie 2003/72/EG über die Beteiligung der Arbeitnehmer ergänzt die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft. Sie regelt sowohl die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter, als auch die Unternehmensmitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichts- oder Verwaltungsorgan der SCE. Da in Liechtenstein diesbezügliche Bestimmungen nicht nur weitgehend fehlen, sondern zudem auch in Bezug auf die SCE zusätzlich besondere Regelungen notwendig sind, ist auch hier die Schaffung eines entsprechenden Spezialgesetzes in Form des SCE-Beteiligungsgesetzes zu empfehlen. Inhaltlich soll sich die Umsetzung der SCE-Richtlinie dabei auf das Notwendige beschränken
Liechtenstein ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum zur innerstaatlichen Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) und zur Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer verpflichtet.
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