Beiträge zum Tierseuchenfonds werden gesenkt
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Di, 2007-03-27 11:29.
EUROPATICKER Umweltruf: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume teilt mit, dass die Beiträge zum Tierseuchenfonds für Rinder, Pferde und Schweine in Schleswig-Holstein gesenkt werden. Zur Begründung verwies das Ministerium auf das erfreuliche Ausbleiben von Tierseuchen im Jahr 2006. So verlief beispielsweise die Entwicklung bei der so genannten Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) positiv: Erstmals seit dem Jahr 2000 war Schleswig-Holstein frei von dieser Krankheit.
Im Einzelnen sinkt der Grundbeitrag je Tierhalter von 18,30 Euro auf 18,00 Euro. Insbesondere die Rinderhalter profitieren zudem durch eine über zehnprozentige Beitragsreduzierung. Bei Haltungen bis zu 500 Tieren werden nun statt 4,28 Euro je Tier noch 3,80 Euro fällig, Haltungen über 500 Tiere zahlen 4,25 Euro statt bisher 4,73 Euro. Die Beiträge für Geflügel bleiben stabil bei je nach Art zwischen drei und 31 Cent pro Tier, wobei Haltungen bis zu 25 Tieren auch künftig ganz von der Beitragsleistung befreit sind. Allein für Schafe und Ziegen ist eine geringfügige Beitragsanhebung um zehn Cent je Tier unvermeidbar. Diese minimale Erhöhung begründet sich durch die neue Kennzeichnungspflicht mit zwei Ohrmarken statt wie bisher einer. Diese Marken werden durch die Beihilfen des Tierseuchenfonds finanziert.
Das Ministerium weist auch noch einmal darauf hin, dass die Meldekarten für die Tierbestandsmeldungen verschickt sind. Alle Tierbesitzer, dazu zählen auch Viehhändler, sind nun verpflichtet, dem Tierseuchenfonds die am Stichtag 15. März 2007 vorhandene Anzahl Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel zu melden. Hierzu sind die übersandten Meldekarten zu nutzen.
Alternativ bietet der Tierseuchenfonds auch die Möglichkeit an, die Tierbestandsmeldung über das Internet vorzunehmen (www.tsf-sh.de). Dieser innovative Meldeweg ist sogar vorteilhaft, da sowohl eine Eingangsbestätigung versandt wird als auch die Meldung jederzeit wieder einsehbar ist. Die vollständige Meldung des Tierbestandes vom Stichtag 15. März 2007 ist ebenso wie die fristgerechte und vollständige Beitragszahlung Grundvoraussetzung, um gegebenenfalls Leistungen wie Entschädigungen und Beihilfen aus dem Tierseuchenfonds zu erhalten.
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