Erleichterungen für Osterurlauber und Leistungssegler

Steinhuder Meer und Dümmer: Novellierte Verordnung gilt ab 1. April 2007

EUROPATICKER Umweltruf: Wenn Gründonnerstag im März liegt, endet das Winterbefahrensverbot auf dem Steinhuder Meer und dem Dümmer schon ab diesem Tag, ohne dass kostenpflichtige Ausnahmeanträge gestellt werden müssen - dies ist ein Beispiel aus der novellierten Verordnung, die ab 1. April 2007 gilt. Das teilte am Mittwoch der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit. Dem von vielen Nutzern geäußerten Wunsch, das Winterbefahrensverbot aufzuheben oder einzuschränken, konnte nur begrenzt entsprochen werden. Denn beide Seen fallen unter die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie der EU - bestimmte Schutzstandards sind einzuhalten.
Die beiden Gewässer sind bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete insbesondere für verschiedene Enten- und Gänsearten. Seit der Einführung des Winterbefahrensverbots haben die Bestände vieler Vogelarten stark zugenommen, bei manchen Arten haben sie sich gar vervielfacht. Erleichterungen soll es jedoch für den Leistungssport geben. Derzeit wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen Trainingsveranstaltungen des Segelkaders der Bundesleistungssportzentren in den Monaten November und März künftig generell zugelassen werden können.

Die Überlegung, die Ausübung von Wassersport in die verantwortungsbewusste Einschätzung der eigenen Fähigkeiten des Einzelnen zu stellen und insoweit zu deregulieren, stieß auf wenig Akzeptanz bei den Menschen an den beiden Seen und wurde insbesondere auch von den Ordnungsbehörden aus Gründen der Sicherheit nicht befürwortet.

Daher bleibt es dabei: Die Befähigung zum Führen von Wasserfahrzeugen muss nachgewiesen werden. Allerdings sind künftig zusätzlich zu den bisher anerkannten Nachweisen auch die des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes, des Verbands Deutscher Sportbootschulen und des Verbands Deutscher Wassersport Schulen anerkannt.

Im Bereich der Fahrgastschifferei wird wieder ein amtlicher Führerschein eingeführt; damit wird der Besonderheit der Personenbeförderung Rechnung getragen. Einzelheiten stehen in einer gesonderten Verordnung. Die derzeit aktiven Fahrgastschiffer müssen jedoch nicht um ihre Zulassungen bangen, sondern können ihre alten Führerscheine bis zum 30. November 2007 umtauschen. Neu ist außerdem eine Alkoholregelung, wonach der Fahrzeugführer nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt haben darf. In der gewerblichen Schifffahrt gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer ist noch kein Thema in der novellierten Verordnung. Nachdem sich im vergangen Jahr gezeigt hat, dass das Kitegebiet zu klein ist, um die gestiegene Anzahl an Sportlern bewältigen zu können, wird das Kitegebiet in diesem Jahr im Rahmen einer Allgemeinverfügung auf das gesamte Surfgebiet am Nordufer erweitert und damit etwa verdoppelt. Sollte sich dies bewähren und Kite- und Windsurfer genügend Rücksicht aufeinander nehmen, soll die Verordnung im Herbst dieses Jahres entsprechend angepasst werden. Um eventuelle Konflikte mit den Windsurfern möglichst zu begrenzen, dürfen Kiteschulungen nur auf der Fläche des bisherigen Kitegebiets gegeben werden.

Die Verordnung wurde am 21. März 2007 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht

22.03.2007:

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