Rechtsextreme haben im Bremer Rathaus nichts zu suchen

EUROPATICKER Umweltruf: Das ist ein großer Erfolg für alle Demokraten in unserer Stadt, für das Rathaus und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für mich ganz persönlich. So bewertete der Präsident des Senats, Bürgermeister Jens Böhrnsen, die heute bekannt gewordene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, nach der die Republikaner und die deutsch-konservative Wählervereinigung Bremen muss leben keinen Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten im Bremer Rathaus haben.
Jens Böhrnsen: „Es war und ist für mich ein völlig unvorstellbarerer Gedanke, im Bremer Rathaus ausländerfeindliche und menschenverachtende Hetzreden zuzulassen. Ich war deshalb von Anfang fest entschlossen, die Türen unseres für Weltoffenheit und Toleranz stehenden Rathauses für Rechtsextremisten fest verschlossen zu halten. Und ich war überzeugt, dass diese Entscheidung politisch, moralisch und juristisch die richtige ist.“

Nach der Entscheidung des Gerichts vom 16.03.2007 können beide Antragsteller keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rahmen von § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz geltend machen, da das Bremer Rathaus bisher keiner Partei für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen wurde. Ebenso verneint das Gericht eine Nutzung aus dem von den Antragstellern vorgetragenen Widmungszweck als öffentliche Einrichtung. Die Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen politischer Parteien könne weder aus dem Widmungszweck noch aus einer langjährigen Übung hergeleitet werden. Die in der Vergangenheit gewährten Ausnahmeentscheidungen in der bisherigen Überlassungspraxis seien durch die Überlassungsordnung gedeckt. Das Gericht bestätigt damit die ablehnende Entscheidung der Senatskanzlei als sachgerecht im Rahmen einer differenzierten Vergabepraxis.

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19.03.2007:

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