Finanzierung der Entsorgung des Verpackungsmülls bleibt umstritten

Rossmann kämpft für Selbstentsorgung

EUROPATICKER Umweltruf:
Die Referenten im Bundesumweltministerium haben einen Entwurf zur Novellierung der Verpackungsordnung vorgelegt. Wesentlicher Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen ist die Einführung einer Pflicht zur Lizenzierung aller Verkaufsverpackungen, die den Endverbraucher erreichen. Aus den Lizenzeinnahmen soll deren Entsorgung sichergestellt werden. Je nach Interessenlage findet der Entwurf Zustimmung oder Ablehnung (europaticker berichtete). Jetzt meldet sich die Drogeriekette Rossmann zu Wort.
Von Stephan Thomas Klose – Pressesprecher Rossmann
Die Kommentierung des Artikels „Selbstentsorgung vor dem Aus?“ durch den Vorsitzenden der DSD nahen „Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU)“ ist ein Musterbeispiel für eine interessengeleitete Irreführung. Zum wiederholten Mal wird die Mär verbreitet, Handelsunternehmen, die ihre Pflichten nach der Verpackungsverordnung für einen Teil ihrer Verpackungsabfälle als Selbstentsorger erfüllen, würden den dualen Systemen zur Last fallen.

Zum „Beleg“ für diese Täuschung muss die „Expertise“ des kenntnislosen Auftragsgutachters Prof. Berndt herhalten, dessen Angaben kaum einer ernsthaften Überprüfung standhalten, weswegen das Landgericht Berlin Prof. Berndt (und damit in letzter Konsequenz eben auch AGVU) die Verbreitung zentraler Behauptungen per einstweiliger Verfügung untersagt hat. Zu diesen Falschbehauptungen gehören auch die Aussagen zum angeblichen „Mehraufwand durch die Selbstentsorgung für duale Systeme und Kommunen“. Tatsache ist: Die Drogeriemärkte haben bei ihren Dienstleistern für die Selbstentsorgung im Schnitt lediglich ca. 20 Prozent ihrer Verkaufsverpackungen unter Vertrag. Weil die dualen Systeme für die restlichen 80 Prozent der Verkaufsverpackungen die Lizenzgebühren kassieren, beteiligen sich die Drogeriemarktketten sogar mit der überwiegenden Mehrheit der von ihnen vertriebenen Verpackungen an der haushaltnahen Sammlung der dualen Systeme. Gleichzeitig sammeln und verwerten die Selbstentsorger im Auftrag ihrer Kunden aus dem Großverbraucher–Zustellhandel in großem Stil Verpackungen bei Hotels, Gaststätten, Krankenhäusern usw. Hierbei handelt es sich überwiegend um Verpackungen, für die die dualen Systeme Lizenzentgelte kassiert haben, aber selbst keine Entsorgungsleistungen erbringen.

Diesen Teil der Realität verschweigt Prof. Delfmann ganz bewusst, indem er einseitig nur über Selbstentsorger-Verpackungen in der Gelbe-Sack-Sammlung der dualen Systeme lamentiert. Da sowohl duale Systeme als auch Selbstentsorger die gleichen Verwertungsquoten zu erfüllen haben, findet zwischen ihnen ein echtes Nullsummenspiel statt. Bei dem als „Mengenausgleich“ bezeichneten Verfahren gleichen Übermengen von erfassten und verwerteten Verpackungen an einer Anfallstelle Untermengen an einer anderen Anfallstelle aus, so dass alle beteiligten Selbstentsorger in der Gemeinschaft die von der Verpackungsverordnung geforderten Verwertungsquoten erfüllen können. Dieses geradezu fanatisch von der AGVU befehdete Verfahren wird seit Jahren von den Vollzugsbehörden akzeptiert. Auch der Verordnungsgeber hat Anfang 2006 klargestellt: Gäbe es diese Möglichkeit nicht, wären eklatante Wettbewerbsverzerrungen zugunsten dualer Systeme die Folge, die ja auch einen Mengenausgleich praktizieren.

Der Bundesgerichtshof hält den Mengenausgleich mit dem Wettbewerbsrecht für absolut vereinbar. Ansonsten „wären die Selbstentsorgergemeinschaften dem dualen System deutlich unterlegen, das die Verwertungsquote nur für die gesamte Menge der gesammelten Verpackungen erfüllen muss“ (Az. I ZR 171/03).

Die Lobbyarbeit des DSD-Interessennetzwerkes drängt aber derzeit den Verordnungsgeber massiv dazu, Selbstentsorger als Wettbewerber auszuschalten, indem alle Verkaufsverpackungen für den privaten Endverbraucher zwangsweise an duale Systeme angeschlossen werden. In diesem Falle wären die Vorteile des preiswirksamen Wettbewerbs zwischen dualen Systemen und Selbstentsorgern dahin. In einem reinen Oligopol dualer Systeme sind Preisschübe die unausweichliche Folge (Das weiß auch Herr Delfmann, schließlich ist er Professor) – zu Lasten der Verbraucher und der verpflichteten Wirtschaft. Die AGVU macht sich für eine solche verbraucher- und wettbewerbsfeindliche Lösung stark. Damit gebärdet sich die AGVU als Sachwalterin der Interessen des marktbeherrschenden Unternehmens DSD, dessen Eigentümerin KKR sich einen üppigeren Wiederverkaufspreis erhoffen kann, sobald unliebsame Wettbewerber, nämlich die Selbstentsorger, vom Markt ausgeschlossen sind.

Der Drogeriemarkt ROSSMANN ist mit rund 14.000 Mitarbeitern und 1.240 Verkaufsstellen (Stand 02/07) die Nummer 3 der großen Drogerieketten in der Bundesrepublik. Mit einem Gesamtumsatz in 2006 von 2,222 Mrd. EUR gehört Rossmann zu den Top 16 des deutschen Lebensmittelhandels.

Die DIRK ROSSMANN GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen und befindet sich mehrheitlich im Besitz der Familie Roßmann. Firmensitz ist Burgwedel bei Hannover. Daneben ist die weltweit tätige A.S. Watson Gruppe mit 40 Prozent am Unternehmen beteiligt.

ROSSMANN-Drogeriemärkte haben heute eine durchschnittliche Verkaufsfläche von 350 bis 400 m² und präsentieren sich außen wie innen hochwertig in den Farben Weiß und Rot, mit modernen Ladenbauelementen, lichtstarken Leuchtsystemen und saisonal wechselnden Schaufensterdekorationen.

mehr zum Thema: Referentenentwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung

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19.03.2007:

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