Leistungsbezogener Entgelte im öffentlichen Dienst

Einführung bei der Kreisverwaltung Soest löst großes Echo aus

EUROPATICKER Umweltruf: Als bisher einzige Kreisverwaltung Nordrhein-Westfalens hat der Kreis Soest mit einer Dienstvereinbarung Anfang des Jahres leistungsbezogene Entgelte eingeführt, wie sie im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen sind. Dieser Schritt hat ein enormes Echo ausgelöst. Aus dem gesamten Bundesgebiet treffen Anfragen mit der Bitte um nähere Informationen ein.

Kreisdirektor Dirk Lönnecke stellte die Regelungen beim Kreis Soest mittlerweile vor dem Gruppenausschuss Verwaltung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen vor, dessen Mitglieder kürzlich in Soest tagten. Ende März wird der stellvertretende Verwaltungschef bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) referieren. Vertreter von sieben Kommunen des Kreises Soest, darunter fünf Bürgermeister, ließen sich jetzt von Kreisdirektor Dirk Lönnecke, Personaldienstleiter Michael Streich und Personalentwicklerin Ulrike Burkert während einer Tagung im Sitzungssaal des Kreishauses informieren. Auch Personalratsvorsitzender Norbert Kelbert hatte in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Anfragen von Kollegen anderer Verwaltungen zu beantworten.

Während andere auf eine systematische Leistungsbewertung bauen, werden Prämien in der Kreisverwaltung Soest künftig auf der Basis von Zielvereinbarungen gewährt. „Besonders dieser Ansatz stößt immer wieder auf Interesse“, berichtet Kreisdirektor Dirk Lönnecke.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung können sich künftig auf der Grundlage der jeweiligen Zielvereinbarungen mit den Führungskräften Basisprämien sichern oder diese bei herausragenden Leistungen sogar verdoppeln. Die Tarifparteien hatten zunächst eine Leistungskomponente in Höhe von einem Prozent der Gesamtlohnsumme aller Tarifbeschäftigten der jeweiligen Dienststelle vereinbart. Dieser Anteil soll nach einer gemeinsamen Absichtserklärung auf 8 Prozent wachsen. Die Finanzierung dieser Summe erfolgt aus der Kürzung der Jahressonderzahlungen und dem Wegfall der Kinderzulagen.

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16.03.2007:

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