Zügig neuen Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes vorlegen

EUROPATICKER Umweltruf: Anlässlich des Internationalen Weltverbrauchertags am 15. März fordert Verbraucherschutzministerin Margit Conrad die Bundesregierung auf, endlich einen neuen Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes vorzulegen.
Nachdem der Bundespräsident auf Grund verfassungsrechtlicher Zweifel durch die Verweigerung seiner Unterschrift verhindert habe, dass das bereits beschlossene Verbraucherinformationsgesetz in Kraft treten konnte, habe es das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übernommen, einen überarbeiteten Vorschlag zu unterbreiten, so Conrad. „Es wird höchste Zeit, dass Herr Bundesminister Seehofer seine Hausaufgaben zum Abschluss bringt“, ergänzt Margit Conrad und fügt an, „dass der Weltverbrauchertag daran erinnert, dass die Verbraucherinnern und Verbraucher nicht weiter vertröstet werden dürfen.“ Man könne nicht bei Lebensmittel- und Fleischskandalen das große Wort führen und dann bei den Konsequenzen von großen Verstößen - wie die Nennung von Namen - „nicht zu Potte kommen.“

Der Weltverbrauchertag bekräftigt die Grundrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie in der von den Vereinten Nationen 1985 erlassenen und 1999 erweiterten Akte für den Verbraucherschutz niedergelegt sind.

Maßgebliche Bestandteile dieser Grundrechte sind das Recht auf Befriedigung der Grundbedürfnisse, auf Sicherheit und sichere Produkte, auf die freie Auswahl, das Recht angehört zu werden, auf Entschädigung, auf Verbraucherbildung und schließlich auf eine intakte Umwelt.

„Ein weiterer Eckpfeiler dieses Grundrechtekanons ist das Recht auf umfassende Information“, so Verbraucherschutzministerin Margit Conrad. „Es sei nicht verständlich, dass Deutschland noch immer über kein Verbraucherinformationsgesetz verfüge, das den Verbrauchern diesen Informationsanspruch garantiere.“

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14.03.2007:

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