Förderung für Russpartikelfilter

EUROPATICKER Umweltruf: Der Bundesrat hat Freitag einem Gesetz zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert. Die Länder unterstützen damit das Ziel, die gesundheitsschädigende Feinstaubbelastung der Luft zu mindern.

Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer - auch rückwirkend - um bis zu 330 Euro reduziert werden. Im Gegenzug müssen Halter nicht nachgerüsteter Diesel, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert nicht erreichen, zukünftig eine erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Oldtimer sind von der Regelung ausgenommen. Für die Haushalte der Länder, denen die Kraftfahrzeugsteuer zusteht, bedeutet das Gesetz in den ersten beiden Jahren Einnahmeausfälle von über 100 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2010 wird mit Mehreinnahmen gerechnet. Das Gesetz soll am 1. April 2007 in Kraft treten.

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10.03.2007:

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