Lebensmittelbranche: Sachkundenachweis beschlossen
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Sa, 2007-03-10 14:53. EUROPATICKER Umweltruf: Grundsätzlich, so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD), begrüße er den
Beschluss des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit. Besonders freue es ihn, dass der Bundesrat einer Forderung Mecklenburg-Vorpommerns, für die Lebensmittelunternehmer einen Sachkundenachweis einzuführen, mehrheitlich gefolgt sei: „Neben einer effektiven Lebensmittelüberwachung sind Zuverlässigkeit und Sachkunde des Unternehmers die wichtigsten Garanten für die Lebensmittelsicherheit. Der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass von ihm erworbene Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechend hergestellt und in den Verkehr gebracht werden.“
Minister Backhaus hatte solch einen Sachkundenachweis nach mehreren Gammelfleischskandalen in der Bundesrepublik und einem Fall von überlagertem Fisch in Rostock im November 2006 vom Bund gefordert, um Verbraucher besser vor schwarzen Schafen in der Branche zu schützen.
Gleichzeitig bedauert Minister Backhaus, dass der Bundesrat der Erhöhung des Strafrahmens nicht zugestimmt habe. Zwar könne er die Argumentation, zunächst den bestehenden Strafrahmen auszuschöpfen, nachvollziehen, dennoch könne auch durch die Höhe des möglichen Strafmaßes verdeutlicht werden, dass Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften kein Kavaliersdelikt seien. Insbesondere würden die Geldbußen in Ordnungswidrigkeitenverfahren, die derzeit bei maximal 20 000Euro liegen, manche Unternehmen aus der Portokasse zahlen.
Backhaus erklärt, durch die Einrichtung eines „Verbraucherschutzministeriums“ sei der Stellenwert des Verbraucherschutzes in Mecklenburg-Vorpommern nochmals hervorgehoben worden. Zum Weltverbrauchertag am 15.03.2007 und durch andere bereits angelaufene oder geplante Aktionen, werde dieses sichtbar belegt. So sei beispielsweise ein Verbraucherschutzforum als Gesprächskreis und ein EDV-gestütztes Netzwerk in Vorbereitung. Hier sollen Verbraucherschutzorganisationen die Möglichkeit erhalten, direkt aktuelle Themen vorzutragen, aber auch Informationen zum Beispiel über anstehende Rechtsetzungsverfahren abfragen können. Durch diese kurzen Wege sollen Probleme schneller erkannt und möglichst einer Lösung zugeführt werden.
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