Bundesrat gegen Vorgabe gerichtlicher Entscheidungsfristen

EUROPATICKER Umweltruf: Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes gebilligt. Gleichzeitig aber hat er in einer Entschließung Kritik an der Vorgabe gerichtlicher Entscheidungsfristen geäußert.
Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten um. Darüber hinaus sieht es im Umwandlungs- und im Aktiengesetz jeweils eine Bestimmung vor, wonach Beschlüsse im Freigabeverfahren regelmäßig innerhalb von drei Monaten getroffen werden sollen. Wird diese Frist überschritten, hat das Gericht die Verspätung zu begründen.
Nach Ansicht des Bundesrates besteht kein Anlass für eine solche gesetzliche Regelung, da sich bereits aus dem Charakter des Freigabeverfahrens als Eilverfahren die Notwendigkeit einer zeitnahen Entscheidung ergebe. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass es in der gerichtlichen Praxis bislang zu ungerechtfertigten Verzögerungen gekommen sei.
Die Tendenz, den Gerichten Fristen für ihre Entscheidungen vorzugeben, führe im Ergebnis vielmehr dazu, so der Bundesrat, dass zukünftig nicht der Richter im Einzelfall, sondern der Gesetzgeber auf Grund schematischer Vorgaben darüber entscheide, welche Verfahren in welcher Reihenfolge zu bearbeiten sind. Dies widerspreche der Stellung der Justiz als dritter Staatsgewalt und liege nicht im Interesse des rechtsuchenden Bürgers. Zudem führe diese Vorgabe zu mehr Bürokratie, da der Richter gerade in komplizierten Fällen unnötig Zeitaufwand für die Begründung der Verzögerung investieren muss, anstatt sich der Begründung der eigentlichen Freigabeentscheidung widmen zu können.

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10.03.2007:

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