Erste Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails – GAB hat ein Produkt

Alle Unternehmen, auf die das HGB, das AktG oder das GmbHG anwendbar ist, müssen in ihren Geschäftsbriefen verschiedene Pflichtangaben machen. Dazu gehören unter anderem die genaue Firmenbezeichnung, der Ort der Niederlassung oder des Firmensitzes, die Rechtsform der Gesellschaft, die Nummer der Eintragung im Handelsregister und das zuständige Registergericht. Je nach dem welches Gesetz Anwendung findet, können die nötigen Pflichtangaben stark variieren. Dies ergibt sich jeweils aus § 37a HGB, § 80 AktG oder § 35a GmbHG sowie weiteren Vorschriften. Die bisherige Rechtslage sah vor, dass diese Regelung für alle Geschäftsbriefe gilt. Unter einem Geschäftsbrief versteht man jede schriftliche Mitteilung an einen oder mehrere externe Empfänger. Darunter fällt auch die Kommunikation mit Hilfe von eMail. Keine Geschäftsbriefe sind in der Regel interne Mitteilungen. Durch die Einführung des “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)” hat der Gesetzgeber zum 01.01.2007 auch die entsprechenden Passagen zu den Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen in den anderen Vorschriften geändert. Es wurde jeweils die Formulierung “gleichviel welcher Form” eingeführt.
Es war zu befürchten, dass die Einführung des Gesetzes zu Abmahnungen von Gewerbetreibenden führen könnte, die die notwendigen Angaben nicht vollständig in ihren E-Mail Geschäftsbriefen mitteilen. Nach einem Bericht von Heise Online haben nun die ersten Unternehmen derartige Abmahnungen erhalten.
Die GAB hat hier ein Produkt entwickelt "ESA (Exchange Signature Administration). Mit Hilfe dieses Tools lassen sich Pflichtangaben auf einfache Weise zentral über Microsoft Outlook bereitstellen. Zudem wird damit eine einheitliche Unternehmensdarstellung ( Corporate Identity ) auch bei eMails durchgesetzt. Darüber hinaus können rechtlich notwendige Texte automatisch angefügt werden. Durch eine zentrale Verwaltung der Signaturvorgaben ergibt sich somit eine signifikante Kosteneinsparung für Systemadministration. Eine zusätzliche Unterstützung von Massenrollouts, durch automatische Softwareerteilung, verstärkt diesen Einsparungseffekt. Gerne informieren wir Sie persönlich bei Fragen zu diesem Produkt.
GAB-Kurzporträt

Der Schwerpunkt der 1996 gegründeten GAB (Gesellschaft zur Anwendungsberatung) mbH mit Sitz im niederbayerischen Plattling liegt in der Koppelung von Geschäftsprozessen mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken.

Das 30-köpfige Team setzt sich aus Beratern, IT-Experten, Betriebswirten, Trainern sowie Dozenten zusammen. Unterteilt in die beiden Geschäftsbereiche IT Consulting und Business Consulting bietet GAB IT-Support, On-Site und LAN-Support, Infrastrukturberatung, EMS/ETS Service Management, Projektmanagement, Instandhaltungsmanagement, Roll-Outs und Migrationen sowie allgemeine Beratung.
Im Bereich IT Consulting liegt der Hauptaufgabenbereich in der Optimierung von informationstechnisch- und anwendungsgestützten Geschäftsprozessen, insbesondere im Umfeld einer Microsoft Infrastruktur.

08.03.2007:

Über pressemitteilung

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