Stuttgarter Landgericht untersagt auch dem IEK Stuttgart irreführende Werbung mit „Kassenanerkennung“

IFLW erwirkt weitere einstweilige Verfügung

Teltow, 21. Februar 2007 – Nachdem bereits ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das IEK Berlin in gleicher Sache erfolgreich war, darf auch das Fortbildungsunternehmen IEK Stuttgart nicht mehr mit einer „Kassenanerkennung“ für ihr Bildungsangebot werben. Das Stuttgarter Fortbildungsunternehmen hatte behauptet, dass ihre angebotenen Seminare bzw. Zusatzqualifikationen im Bereich der Ausbildung zum Entspannungstherapeuten und Entspannungspädagogen „kassenanerkannt“ seien. In der mündlichen Verhandlung vor der 37. Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Stuttgart konnte das IEK Stuttgart jedoch keine „Kassenanerkennung“ nachweisen. Nachdem der Vorsitzende des Gerichts ein Urteil zugunsten der IFLW GmbH angedeutet hatte, erkannte das IEK Stuttgart die Forderungen des IFLW – Institut für integratives Lernen und Weiterbildung schließlich an. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen dem IEK Stuttgart und seinem Inhaber nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.

Der Geschäftsführer der IFLW GmbH, Jörg Frühbrodt, sagte dazu: „Falsche Versprechungen auf eine ‚Kassenankennung’ nutzen das Bedürfnis von Bildungswilligen nach einer sicheren Einkommensquelle aus. Solche Geschäftsmethoden schaden der gesamten Bildungsbranche.“

Das IFLW – Institut für integratives Lernen und Weiterbildung wurde im Januar 2003 von der Erziehungswissenschaftlerin Christine Falk-Frühbrodt gegründet. Das Institut ist mit derzeit rund 300 Teilnehmern aus ganz Deutschland, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein und der Schweiz das führende Lerntherapie-Ausbildungsinstitut in Deutschland.

05.03.2007:

Über iflw

Vorname
Jörg

Nachname
Frühbrodt

Adresse

IFLW - Institut für integratives Lernen und Weiterbildung GmbH
Neißestr. 2
14513 Teltow

Homepage
http://www.iflw.de

Branche
Bildung