Bremer Polizei kontrolliert Gefahrguttransporter

Weiterfahrt wegen mangelnder Ladungssicherung untersagt
EUROPATICKER Umweltruf: Am Samstag Nachmittag kontrollierten Beamte der Direktion Wasserschutz- und Verkehrspolizei einen Sattelzug, der neben anderen Stückgütern mit zwei Paletten Sackware der Kl. 6.1, III (giftiger Stoff, Natriumchloracetat), ca. 2 Tonnen Gewicht, und einer Palette mit der Kl. 3, II (flüssiger entzündbarer Stoff, Isopropanol, Ethanol) in Kanistern mit ca. 30 Liter Inhalt beladen war. Die Beförderungseinheit war auf dem Weg von den Niederlanden nach Schweden.

Von den bereits vorher geladenen Sackwaren auf Paletten, die unsachgemäß gestaut (Doppelstockbeladung mit Kippgefahr und lediglich ein ungenügend gespannter Zurrgurt) und unzureichend gesichert waren, war eine Palette auf die Säcke der Gefahrgutladung gekippt. Es bestand daher die Gefahr, dass durch die umgestürzte Palette die Säcke der Gefahrgutladung beschädigt worden waren. Nachdem die Ladefläche unter Atemschutz und Schutzanzug von den Polizisten betreten wurde, konnte zunächst kein Produktaustritt bzw. eine Kontamination festgestellt werden. Zur Bergung der umgestürzten Palette und weiteren Sichtung der Gefahrgutladung hinsichtlich möglicher Beschädigungen wurde die Feuerwehr Bremen angefordert.

Der Gefahrgutzug der Feuerwehr Bremen betrat unter Vollschutzanzügen die Ladefläche des Sattelzuges. Zur Bergung musste zusätzlich ein Gabelstapler nachgeführt werden, mit dem die Säcke der umgestürzten Palette per Hand umgeladen werden konnten. Eine Beschädigung der Gefahrgutladung war nach Abschluss der Umladung nicht feststellbar.

Dem 45-jährigen Fahrer aus Mecklenburg-Vorpommern wurde auferlegt, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern und sich nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen bei den kontrollierenden Polizisten zu melden. Dies wird vermutlich erst am Montag, dem 05. März 2007 stattfinden, da eine nur unzureichende Anzahl von Sicherungsmittel vorhanden war. Die für den heutigen Abend avisierte Fährfahrt in Richtung Schweden wird der Auflieger nicht antreten können.

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04.03.2007:

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