Schweizer Vermögensverwalter MWB Vermögensverwaltungs AG zu Schadensersatz an deutschen Anleger verurteilt

Siegburg, 26. Februar 2007. Im Namen geschädigter Anleger hat die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke ein obsiegendes Urteil gegen die MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand (MWB) erstritten. Dem in der Schweiz ansässigen Unternehmen wurde vorgeworfen, Kundengelder äußerst verlustreich investiert zu haben. Die Vermögensverwaltung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die mit ihr abgeschlossenen Verträge unterlägen ausschließlich Schweizer Recht, so dass etwaige Ansprüche in der Schweiz geltend gemacht werden müssten. Das Landgericht Leipzig bejahte jedoch seine Zuständigkeit für den Rechtsstreit (Az. 04 O 2115/06). Der mit dem Verfahren betraute Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann begrüßt das Urteil: „Geschädigte MWB-Anleger aus Deutschland stehen damit in ihrem Heimatland nicht rechtlos dar. Sie können sich vor hiesigen Gerichten auf das für sie sehr günstige deutsche Anlegerschutzrecht berufen“.

Das Geschäftsmodell der MWB war ganz auf deutsche Anleger ausgerichtet. Nach dem Urteil steht fest, dass die MWB über 30.000 Anleger in Deutschland betreut hat. Die erste Kontaktaufnahme mit den Kläger erfolgte über ein in Deutschland angesiedeltes Call-Center. Die persönliche Betreuung übernahm ein Netz von Außendienstmitarbeitern der MWB. Diese schlossen dann die Verträge mit den Kunden und nahmen Geldbeträge zur Weiterleitung in die Schweiz entgegen. Die MWB rühmte sich als professionelle Schweizer Vermögensverwaltung auch kleineren Gewerbetreibende oder Verbraucher den Zugang zum Schweizer Finanzplatz zu verschaffen. Rechtsanwalt Elixmann, der eine Vielzahl geschädigter MWB-Kunden vertritt, erklärt: „Auch am Schweizer Finanzstandort ist nicht alles Gold was glänzt. Die Vermögensverwaltung bei der MWB war für viele meiner Mandanten eine bittere Erfahrung“.

In dem Rechtsstreit wurde der MWB eine Vielzahl an Pflichtverletzungen vorgeworfen: Fehlerhafte Beratung und mangelhafte Durchführung der Vermögensverwaltung, überhöhte Gebühren und Einbehalt von Kick-Back-Zahlungen, auch Retrozessionen oder Rückvergütungen genannt. Rechtsanwalt Elixmann: „Der Rechtsstreit zeigt, dass man ausländische Vermögensverwalter auch in Deutschland zur Rechenschaft ziehen kann. Nach deutschem Recht wurde dem Kläger nicht nur die Rückzahlung seiner gesamten Finanzmittel sondern auch noch entgangener Gewinn für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zugesprochen.“ Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann mit seinem Urteil aber bereits jetzt schon vorläufig gegen die MWB in der Schweiz vollstrecken.

Mehr Informationen gibt es im Internet unter www.kapital-rechtinfo.de.

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen in allen Bereichen des Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisiert. Die Kanzlei blickt auf eine über 15 jährige erfolgreiche Arbeit zurück. Das für Vermögensverwaltung zuständige Dezernat leitet Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M., der zahlreiche Anleger u.a. gegen Schweizer Vermögensverwalter gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

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26.02.2007:

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