Stallpflicht für Geflügel verlängert bis zum 31. März 2007

EUROPATICKER Umweltruf: Ein Jahr nachdem erstmals in Deutschland die Geflügelpest ausgebrochen ist, hält das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Risiko, dass diese Tierseuche erneut in Deutschland ausbricht, nach wie vor für hoch. Aktuelle Ausbrüche der Geflügelpest in Großbritannien und Ungarn unterstreichen diese Einschätzung. Die seit Mai des letzten Jahres geltenden Schutzmaßnahmen werden daher durch das Ministerium bis zum Herbst verlängert.

Von den Veterinärämtern ist die aktuelle Gefahrensituation bewertet worden. Da in den kommenden Wochen ein erneuter Zuzug von Wildvögeln aus nördlichen und östlichen Regionen Europas und eine Ansteckung des heimischen Geflügels durch diese Wildvögel nicht auszuschließen ist, wird das für alle Nutz- als auch Hobbygeflügelhalter seit dem 1. Oktober 2006 geltende Aufstallungsgebot bis zum 31. März 2007 verlängert.

Um jeglichen Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu unterbinden, ist innerhalb der gesperrten Gebiete eine Freilandhaltung von Geflügel weiterhin nicht zulässig. Eine geänderte Seuchensituation in Deutschland oder ein regionaler Geflügelpest-Verdacht oder Ausbruch kann jederzeit zu einer Ausweitung und Verschärfung der Gebietskulisse für Geflügelhalter führen.

In den ausgewiesenen Ortsteilen und Bereichen müssen Geflügelhalter ihre Tiere entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung, die mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Voliere) versehen ist, unterbringen. Ausnahmen von der Aufstallungspflicht gibt es nicht.

Außerhalb der aufgeführten Ortsteile und Bereiche darf Geflügel unter bestimmten Bedingungen weiterhin im Freien gehalten werden. Grundvoraussetzung für eine Freilandhaltung ist - soweit noch nicht geschehen - deren schriftliche Anzeige unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Geflügelstandortes beim Veterinäramt. Zudem müssen bestimmte Auflagen - zum Beispiel Fütterungsverbot im Freien, Untersuchungspflichten für Enten- und Gänsehalter, Dokumentationspflichten, eingeschränkte Zugangsrechte in Geflügelställen etc. - von allen Geflügelhaltern beachtet werden.

Um eine Ansteckung des Haus- und Wirtschaftsgeflügels durch infizierte Wildvögel und als deren Folge eine mögliche Gesundheitsgefährdung von Menschen zu verhindern, appelliert das Veterinäramt an alle Geflügelhalter, die jeweils vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Im Rahmen der routinemäßigen Außendiensttätigkeiten wird das Veterinäramt - wie bisher auch schon - die Einhaltung des Aufstallungsgebotes und der vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen sowie die Einhaltung der Anzeigepflicht von Freilandhaltungen überprüfen. Festgestellte Verstöße werden - wie in den letzten Monaten auch - mit Buß- und Verwarnungsgeldern geahndet.

Ob und in welcher Form zum 1. April das Aufstallungsgebot gelockert werden kann, wird unter Berücksichtigung der aktuellen Situation Ende März durch das Veterinäramt geprüft.

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24.02.2007:

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