Spannungsprüfer im Visier der Gewerbeaufsicht

EUROPATICKER Umweltruf: Einpolige Spannungsprüfer, besser bekannt unter der Bezeichnung Phasenprüfer, sind für wenig Geld in jedem Bau- oder Heimwerkermarkt zu haben – ein typisches Massenprodukt. Trotzdem unterliegt dieser kleine Helfer strengen Vorschriften, hängt doch die Sicherheit seines Benützers von seiner bestimmungsgemäßen Anwendung und Funktionstüchtigkeit ab!

Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern hat im letzten Jahr in einer sechsmonatigen Aktion alle in Billig-, Bau-, Discountmärkten und Einzelhandelsgeschäften angebotenen einpoligen Spannungsprüfer unterschiedlicher Ausführung auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen überprüft. Die dabei getroffenen Beanstandungen reichten von fehlender Gebrauchsanweisung, fehlender oder unzulässiger Verwendung von Prüfkennzeichen (CE-Kennzeichen) und mangelhafter Fertigung bis hin zur Verwendung un-geeigneter Materialien. Unbeanstandet blieben lediglich acht der derzeit 21 auf dem Markt befindlichen verschiedenen Modelle.

Drei Merkmale, die jeder Phasenprüfer erfüllen muss und die auch der Laie ohne großen Aufwand überprüfen kann:
- Der Phasenprüfer darf nicht zerlegbar sein,
- er muss das CE-Kennzeichen tragen,
- die Prüfspitze (Schraubendreherklinge) darf nicht mehr als 15 Millimeter ohne Isolierung sein.

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24.02.2007:

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