Überprüfung von Heizöltankanlagen durch Sachverständige

EUROPATICKER Umweltruf: Das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Kriterien für die regelmäßige Überprüfung oberirdischer Tankanlagen durch Sachverständige zum 31.12.2006 geändert hat. Mussten Anlagen bislang erst dann regelmäßig überprüft werden, wenn sie ein Behältervolumen von 40.000 Liter überschritten, so ist die Prüfung nun bereits bei einem Behältervolumen von mehr als 10.000 Liter erforderlich.

Die betroffenen Eigentümer sind verpflichtet, einen zugelassenen Sachverständigen mit der Prüfung ihrer Anlagen zu beauftragen. Die Prüfung dient dem vorbeugenden Schutz des Grundwassers und ist künftig alle 5 Jahre zu wiederholen.

Innerhalb von Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebieten gelten die bisherigen Bestimmungen unverändert fort. Oberirdische Anlagen sind dort bereits überprüfen zu lassen, wenn das Behältervolumen 5.000 Liter übersteigt.

Unterirdische Anlagen sind übrigens generell wiederkehrend prüfpflichtig, hier beträgt die Prüffrist innerhalb von Schutzgebieten 2 ½ Jahre und außerhalb 5 Jahre.

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17.02.2007:

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