Wild-Gammelfleisch-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Müller: Kritik der Politik am Urteil war berechtigt
EUROPATICKER Umweltruf: Der stellvertretende Vorsitzendes des Untersuchungsausschusses Wildfleisch und Verbraucherschutz, Herbert Müller, begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Berger-Wild Revision eingelegt hat. Dies geht aus einem Schreiben des Justizministeriums an den Bayerischen Landtag hervor.

"Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass kritische Anmerkungen zum Urteilsspruch gegen Berger wegen der "Milde des Urteils" offensichtlich nicht politisch motiviert waren, sondern gut begründet."

Berger war im November zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Memmingen hingegen hat im Gammelfleischprozess gegen den Geschäftsführer der Firma Deggendorfer Frost eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und ein Berufsverbot ausgesprochen. "Dieses Urteil hat in der Öffentlichkeit den Respekt gefunden, den es verdient hat", erklärt Müller. Betrügereien zur Gewinnmaximierung auf dem Rücken der bayerischen Verbraucher und der bayerischen Lebensmittelproduzenten dürften nicht zum Kavaliersdelikt abgestuft werden, erklärt der Memminger Abgeordnete.

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15.02.2007:

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