Verbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen soll PFT verseuchte Böden verarbeiten

Umweltgerechte Entsorgung der Klärschlämme sichergestellt
EUROPATICKER Umweltruf: Die Entsorgung von PFT-belasteten Klärschlämmen in geeigneten Verbrennungsanlagen ist umweltverträglich. Dies ist das Ergebnis aus einem Messprogramm an der Klärschlammverbrennungsanlage in Werdohl-Elverlingsen, in der mit PFT belastete Klärschlämme verbrannt wurden. Anlagen, die für den Einsatz von Klärschlamm zugelassen sind und die strengen Grenzwerte der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutz-Gesetz einhalten, sind geeignet, diese Abfälle sicher zu entsorgen.
Das Umweltministerium hatte im Oktober 2006 das jetzige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gebeten, die Verbrennung von PFT-belastetem Klärschlamm messtechnisch zu begleiten, um nachzuweisen, dass durch den Verbrennungsprozess eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt ist. Im Rahmen dieses Messprogramms wurde sowohl der Input der Anlage als auch alle die Anlage verlassenden Stoffströme auf PFT untersucht. Der heute veröffentlichte Abschlussbericht legt dar, dass weder im Abgasstrom noch in den Rückständen aus der Rauchgasreinigung, wie Filterasche oder Gips, PFOA oder PFOS, die in der Umwelt vorkommenden Untergruppen von PFT, nachgewiesen werden konnten.

Weitere Ergebnisse von Klärschlamm-Analysen, z. B. von den in der Klärschlammverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen regulär verbrannten Klärschlämmen, zeigen, dass auch diese bis zu 1400 µg/kg TS in der Summe von PFOS und PFOA enthalten.

Für die Verbrennung von Klärschlämmen, die aufgrund von PFT-Belastungen nicht landwirtschaftlich verwertet werden sollen, stehen ausreichende Kapazitäten in Klärschlammverbrennungsanlagen und anderen geeigneten und dafür zugelassenen Anlagen zur Verfügung.

Das Umweltministerium hat im Zuge seiner vorsorgeorientierten PFT-Strategie veranlasst, dass kommunale und verbandliche Kläranlagenbetreiber und relevante direkt einleitende Industriebetriebe ihr Abwasser auf PFT untersuchen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Bei erhöhten PFT-Gehalten von mehr als 300 ng/l im Abwasser muss eine Ursachensuche erfolgen. Sofern Klärschlämme aus diesen Kläranlagen bislang landwirtschaftlich verwertet wurden, muss auch der Klärschlamm untersucht werden. Klärschlämme mit PFT-Gehalten von mehr als 100 µg/kg TS in der Summe von PFOS und PFOA werden als nicht geeignet für eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung angesehen und sollten verbrannt werden. Dieser sehr niedrige Orientierungswert stellt sicher, dass ein PFT-Eintrag in Böden und Gewässer durch Klärschlämme verhindert wird.

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14.02.2007:

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