Rückschnitt von Hecken noch bis Ende Februar erlaubt

EUROPATICKER Umweltruf: Gartenbesitzer, die noch Hecken oder Gebüsch zurück schneiden möchten, müssen sich beeilen: Am 28. Februar endet die Zeit des Gehölzschnittes. Darauf macht die Untere Landschaftsbehörde beim Gartenamt Düsseldorf aufmerksam. Laut Paragraf 64 des Landschaftsgesetzes ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Denn dann beginnen die Vögel dort zu brüten.

Laut Paragraf 42 des Bundesnaturschutzgesetzes stehen Nist- und Brutstätten von besonders geschützten Arten, zu denen auch alle heimischen Vögel zählen, unter Schutz. Damit den Vögeln, aber auch Insekten und anderen Tieren ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtstätten zur Verfügung stehen, müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch grundsätzlich bis Ende Februar abgeschlossen sein. Gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken sollten spätestens jetzt gestutzt werden, appelliert die Landschaftsbehörde.

Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur die diesjährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen, sind auch nach dem 28. Februar zugelassen, wenn sich in der betroffenen Hecke keine bebrüteten Nester befinden. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Vorschriften zugelassen werden. In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Stadt Düsseldorf sind Hecke und Gebüsch das ganze Jahr über geschützt.

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14.02.2007:

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