Planfeststellungsbeschluss für Blumer Wehr in Hannoversch-Münden

EUROPATICKER Umweltruf: Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Januar den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Wasserkraftanlage am Blumer Wehr in Hannoversch-Münden erteilt. Die werra energie GbR möchte mit der Anlage im Mühlengraben die Nutzung der Wasserkraft als regenerativer und umweltfreundlicher Energiequelle vorantreiben.

Während des Beteiligungsverfahrens meldeten Umweltschützer und Fischereivertreter Befürchtungen an, dass Fische und andere Wasserlebewesen durch die Turbinen der Wasserkraftanlage gefährdet werden könnten. Um dem vorzubeugen, setzt der Antragsteller vor den Turbinen einen neuartigen, so genannten Rollrechen ein, dessen Stababstände sich auf rund 15 Millimeter belaufen und den Fischen ein Vordringen in für sie gefährliche Bereiche verwehren.

Zum Vergleich: Die Stababstände eines herkömmlichen Schutzrechens liegen zwischen 20 und 30 Millimetern. Darüber hinaus beteiligt sich die werra energie GbR am Bau einer Fischaufstiegsanlage, die wandernden Wasserlebewesen die Überquerung des Hindernisses gestattet. "Die durchgängige Passierbarkeit ist Kennzeichen eines funktionsfähigen Fließgewässers und trägt maßgeblich zu seinem ökologischen Stellenwert bei", erläutert Wilfried Weikert vom NLWKN.

Neben zahlreichen nationalen Gesetzen fordert auch die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union die Berücksichtigung dieser naturschutzfachlichen Belange.

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08.02.2007:

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