Konzentration auf dem Schrottmarkt

Brüssel lässt Bundeskartellamt entscheiden
EUROPATICKER Umweltruf: Die Europäische Kommission hat bestimmte Deutschland betreffende Aspekte der geplanten Übernahme von TSR durch die Unternehmen Cronimet, Remondis und Alfa Acciai an das Bundeskartellamt verwiesen. Ausschlaggebend für diese Prüfung nach deutschem Wettbewerbsrecht waren Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb auf bestimmten Schrottmärkten in Deutschland und auf dem deutschen Markt für das Recycling von Kühlsystemen erheblich beeinträchtigen könnte.

Die deutschen Unternehmen Remondis und Cronimet und das italienische Unternehmen Alfa Acciai beabsichtigen auf diese Weise, die gemeinsame Kontrolle über das deutsche Unternehmen TSR zu erwerben. Alfa Acciai stellt Betonrippenstahl (Stahlarmierungsstäbe für die Bauindustrie) und Betonstahl her, Cronimet handelt mit Eisenschrott für die Stahlerzeugung und Remondis ist weltweit in der Wasser- und Kreislaufwirtschaft tätig. Das Zielunternehmen TSR handelt mit Schrott und verarbeitet diesen für die Stahlindustrie.

Die Übernahme von TSR könnte den Wettbewerb auf den regionalen Märkten für die Sammlung von Kohlestahlabfällen im Ruhrgebiet und von Schrott aus legiertem Stahl im Stuttgarter Raum erheblich beeinträchtigen, da dort beträchtliche Überschneidungen zwischen den beteiligten Unternehmen festzustellen sind. Aufgrund von Gemeinschaftsunternehmen mit anderen Marktführen würden auf diesen Märkten starke strukturelle Verflechtungen entstehen. Außerdem würde die Position Remondis auf dem deutschen Markt für Kühlgeräterecycling weiter gestärkt, da TSR derzeit zusammen mit der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) am Gemeinschaftsunternehmen Recool beteiligt ist.

Nach Ansicht der deutschen Behörden droht das Vorhaben, den Wettbewerb auf den relevanten Märkten in Deutschland erheblich zu beeinträchtigen. Daher haben sie die Kommission aufgefordert, diesen Teil der Entscheidung an ihre zuständigen Behörden zu verweisen. Nach Artikel 9 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung kann die Kommission Teile eines Falls an die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verweisen, wenn ein Zusammenschluss den Wettbewerb auf einem Markt in einem Mitgliedstaat, der alle Merkmale eines gesonderten Markts aufweist, erheblich zu beeinträchtigen droht.

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08.02.2007:

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