Geblitzt? Per Internet schnell Einspruch einlegen!

Ein plötzlicher, greller Blitz – und schon droht der Bußgeldbescheid mit einer Zahlung, Punkten in Flensburg oder gar dem Entzug des Führerscheins. Was viele nicht wissen: Nicht immer ist der Bescheid gerechtfertigt. Es kommt häufig vor, dass Messungen ungenau oder fehlerhaft sind. Beispielsweise weil das Gerät nicht korrekt aufgestellt war oder Störungen vorkommen. Zudem hat der Autofahrer gute Chancen das Bußgeld nicht bezahlen zu müssen, wenn er etwa auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Das ist allerdings nur innerhalb von zwei Wochen möglich, muss also schnell gehen. „Mit unserem Online-Service ist das jetzt ganz unkompliziert vom heimischen Computer aus möglich“, erklärt Kay Stolle, Rechtsanwalt der Kanzlei Stolle, Leipzig. Das entsprechende Formular unter www.bussgeld-pruefen.de/online-formular.html lässt sich in wenigen Minuten ausfüllen und abschicken. Die notwendige Vollmacht erhalten die Nutzer dann in einem vorfrankierten Rückumschlag. Stolle: „Dieses Dokument unterschreibt der Antragsteller und wirft es in den nächsten Briefkasten. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und erstellen ein Gutachten.“

Aus dem Gutachten geht hervor, ob sich weitere Schritte lohnen. Wer verkehrsrechtsschutzversichert ist, zahlt in der Regel nichts, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Und auch wenn es sich empfiehlt, den Fall weiter zu verfolgen, übernimmt die Versicherung in vielen Fällen die Kosten. Kay Stolle erläutert: „Wir schicken unsere Rechnung dann direkt an die jeweilige Rechtsschutzversicherung. Auf diese Weise reduziert sich der Aufwand für den Antragsteller auf ein Minimum.“

Mehr zu dem Online-Service erfahren Sie unter: www.bussgeld-pruefen.de

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Stolle
Kickerlingsberg 8
04105 Leipzig
Tel.: 03 41/2 11 69 37
Fax: 03 41/2 11 69 38
Mail: info@kanzlei-stolle.de

www.kanzlei-stolle.de
www.transportrecht-aktuell.de
www.bussgeld-pruefen.de

04.02.2007:

Über Rechtsanwaltskanzlei Stolle

Vorname
Kay

Nachname
Stolle

Homepage
http://www.kanzlei-stolle.de

Branche
Rechtsberatung