Eigene Website zum Gerichtsfall der falschen Holocaust-Fotos der DIZ München
Pressetext verfasst von DER GLÖCKEL am So, 2007-02-04 16:48.
Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL hat zu dem Gerichtsfall, den die Exklusivreportage "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" (http://www.dergloeckel.info/Medien/Holocaust/0304_xx_05.html) ausgelöst hatte, eine eigene Website gewidmet. Wie bereits publiziert, hat der Journalist Walter Egon GLÖCKEL unter anderem dem SV-Bilderdienst, der DIZ Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH (Unternehmen der Mediengruppe Süddeutscher Verlag) den Vertrieb über den Zeitraum von Jahrzehnten von falschen Fotos zum Holocaust im Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau nachgewiesen.
Gegen diese Reportage hat die DIZ München GmbH dann geklagt und zeitgleich einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung eingebracht. Der Fall durchlief alle Instanzen im Provisorialverfahren bis GLÖCKEL mit seinem Verfahrenshelfer, Dr. Albrecht HALLER den OBERSTEN GERICHTSHOF anrief. Dieser bestätigte dann im Juni 2006 in seinem Urteil 4 Ob 71/06d die Reportage. Die DIZ München GmbH, die durch die Kanzlei FELLNER WRATZFELD PARTNER vertreten wurde, zog darauf die Klage zurück.
Der SV-Bilderdienst hingegen bot jedoch auch bis Mitte September 2006 die Fotos unter falscher Ausweisung in seinem Portal der Öffentlichkeit an. Auch das Magazin STERN beließ wissentlich die Fotos in einer Online-Bildergalerie zum Konzentrationslager Auschwitz. Diesen Sachverhalten wurden weitere Reportagen seitens GLÖCKELS gewidmet in denen sowohl die Zahnlosigkeit des DEUTSCHEN PRESSERATES unter Beweis gestellt wurde als auch das Ausbleiben der Stellungnahme des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. den offensichtlich funktionierenden Lobbyismus aufzeigt.
Im Dezember traf dann eine neuerliche Klage zu "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" ein, diesmal von der Interviewpartnerin und Auskunftsperson des SV-Bilderdienstes. Dr. Daniel CHARIM der Kanzlei CHARIM, STEINER & HOFSTETTER vertritt die Beschäftigte der DIZ München GmbH, die in ihrer Klage, die von ihr gemachten Angaben und Aussagen relativiert und in Abrede stellt.
Unter http://www.sv-bilderdienst.dergloeckel.info wurde nunmehr eine übersichtliche Zusammenstellung und Dokumentation der mit dem Rechtstreit verbundenen Vorgänge veröffentlicht. Das LANDESGERICHT KORNEUBURG prüft gegenwärtig, ob es eine neuerliche Verhandlung zu der Causa geben oder die Klage abgewiesen wird.
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