Rechtsbruch durch Juristen - Mandat gegen eigenen Mandanten eingesetzt

Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL
Ein Jurist bezeichnete diesen Vorgang sogar als glatten JUSTIZSKANDAL – was geschah: Im Zuge der umfangreichen juristischen Auseinandersetzungen zur Exklusivserie vom Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL über den Pflegenotstand aus der Sicht des Pflegepersonals (http://www.Pflegedienst.DerGloeckel.info) zu dem die davon betroffene Organisation, das HILFSWERK 8 juristische Verfahren gegen den Journalisten Walter Egon GLÖCKEL einleitete, befand sich eine Klage auf Unterlassung und Widerruf. 7 Verfahren wurden ja bekanntlich bereits zu Gunsten der Serie entschieden. Der Journalist hatte zu der Klage Anwaltszwang und beantragte daher einen sogenannten Verfahrenshelfer bei Gericht, das diesen Antrag auch bewilligte.

Verfahrenshelfer Mag. P. schien dem Journalisten jedoch wegen unterschiedlicher Aussagen und seiner Einstellung nicht der geeignete Jurist zu sein um eine derart komplexe und umfassende Thematik auch mit dem Einsatz nachgehen zu wollen und können, wie GLÖCKEL es jedoch für Notwendig erachtet. Ein Journalist, der in den vergangenen Jahren über 15 einschlägige Verfahren durchzufechten hatte und alle gewann, verfügt auch über die Erfahrung um eine entsprechende Einschätzung vornehmen zu können.

Die Rechtsanwaltskammer wurde ersucht eine Umbestellung vorzunehmen, Verfahrenhelfer Mag. P. wurde noch vor Verlassen der Kanzlei einschlägig informiert. Was dann aber geschah, stellt ein Novum aus der Sicht GLÖCKELS dar.

Der Jurist fertigte hinter seinem Rücken, obwohl ihm jegliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Causa HILFSWERK : DER GLÖCKEL ausdrücklich untersagt wurde, im Namen des eigenen Mandanten einen Antrag, den er dann beim Landesgericht einbrachte.

In diesem Antrag teilt der Jurist dem Gericht nicht nur vertrauliche Inhalte schriftlich mit, die aus dem Mandantengespräch zu der Causa herrührten, sondern diskreditiert den eigenen Mandaten und fordert schließlich die Verfahrenshilfe zu entziehen! Was sich die zuständige Richterin beim Lesen des Antrages wohl gedacht hat? Jedenfalls hat sie den Antrag abgewiesen.

Die Veröffentlichung unter "Von einem Rechtsanwalt, der sein Mandat gegen den eigenen Mandanten ausübte" unter: http://www.dergloeckel.info/Pflegedienst/32/rechtsbruch_durch_anwalt_083...

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31.01.2007: