Neue Formvorschriften für den E-Mail-Verkehr

Telemediengesetz regelt Werbe-E-Mails

EUROPATICKER Umweltruf: Ab dem 1. März 2007 tritt das neue Telemediengesetz zeitgleich mit dem 9. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien in Kraft. Beide Regelwerke ergänzen sich und lösen bisherige Bestimmungen ab. Teledienst und Mediendienste sind nunmehr im Begriff der Telemedien zusammengefasst. Ab diesem Zeitpunkt finden dann das Teledienstgesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) keine Anwendung mehr.

Eine weitere Neuerung betrifft die Versendung unbestellter Werbe-E-Mails (Spam). Mit der Regelung im neuen Telemediengesetz darf bei E-Mails zukünftig in der Kopf- oder Betreffzeile weder der Absender, noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden

Neue Formvorschriften für den E-Mail-Verkehr

Die vollständige Angabe der im Geschäftsverkehr geforderten Angaben auf Geschäftsbriefen und im Internetimpressum ist in den verschiedensten Gesetzen geregelt. Ein Verstoß ist im Zweifel nicht nur als Ordnungswidrigkeit zu werten, sondern kann auch kostspielige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.


Seit dem 01.01.2007 kommen nun weitere Anforderungen auf die Unternehmen zu

Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu dem Beitrag:
Die Meinung unserer Leser ist uns sehr wichtig

31.01.2007:

Über EUROPATICKER

Benutzerbild von EUROPATICKER

Vorname
Hans

Nachname
Stephani

Adresse

Blumenstr.11, 39291 Möser

Homepage
http://www.europaticker.de

Branche
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 8. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000., Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch., Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.