Anreicherung von Schadstoffen in der Luft vermeiden

Nur trockenes, unbehandeltes Holz verfeuern!


EUROPATICKER Umweltruf: Dass der Kraftfahrzeugverkehr in großem Maße zur Anreicherung von Schadstoffen in der Luft führt, ist allgemein bekannt. Wenn zum Beispiel vom Feinstaub die Rede ist, denkt man zuerst an ungefilterte Dieselabgase. Aber gerade an kalten, windstillen Wintertagen, wenn die Luft infolge schlechter Austauschbedingungen kaum durchmischt wird, können zusätzlich die Abgase aus Kaminen und Holzöfen die Luft erheblich mit Feinstäuben belasten und so die Gesundheit gefährden.

"Weil die Preise für Öl und Erdgas in den letzten Jahren massiv gestiegen sind, wird vermehrt mit Holz gefeuert. Auf der einen Seite ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, bei dessen Verbrennung nur soviel klimaschädliches Kohlendioxid frei gesetzt wird, wie zuvor während der Wachstumsphase gebunden wurde. Die Nutzung von Holz zur Gebäudeheizung ist deshalb ein Beitrag zum Klimaschutz. Auf der anderen Seite stoßen mehrere Millionen kleiner Holzfeuerungsanlagen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe in Deutschland insgesamt etwa soviel Feinstaub aus wie die Motoren von Pkw, Lkw und Motorrädern", erläutert Dr. Dieter Misterek vom Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda.


Die Menge des freigesetzten Feinstaubs hängt bei der Verbrennung von Holz in starkem Maß vom Verfahren und vom Ausgangsmaterial ab. Die höchsten Feinstaubemissionen finden sich bei offenen Kaminen. Kamin- und Kachelöfen verursachen weniger Feinstäube. Die günstigste Feinstaubbilanz weisen Holzpelletanlagen auf. Die Pellets sind ein sehr homogener, das heißt gleichmäßig zusammengesetzter Brennstoff. Zudem verfügen Pelletfeuerungen meist über eine Regelung, die die Verbrennung optimal steuert. Das führt zu insgesamt verringerten Emissionen. Besonders emissionsarme Pelletöfen und -heizkessel erhalten das Umweltzeichen "Blauer Engel".

Grundsätzlich sollten beim Einsatz von Holz einige Regeln beachtet werden, um die Schadstoffemissionen zu verringern. So sollten nur unbehandelte, naturbelassene Hölzer und Holzbriketts als gepresste, unbehandelte Sägeabfälle verwendet werden. Das Brennholz sollte außerdem trocken und gestückelt sein. Entsprechend der Holzart müssen vor der Verwendung bestimmte Trocknungszeiten eingehalten werden: Pappel, Fichte (1 Jahr), Linde, Erle, Birke (1,5 Jahre), Buche, Esche, Obstbäume (2 Jahre), Eiche (2,5 bis 3 Jahre). Auf keinen Fall dürfen gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Papier, Papierbriketts, Verpackungsmaterial oder Müll verbrannt werden!

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29.01.2007:

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