Baden-Württemberg will Umweltengagement mit Gebührennachlässen belohnen

EUROPATICKER Umweltruf:
Mit der zum 1. Januar 2007 neu in Kraft getretenen Gebührenverordnung des Umweltministeriums wurden bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren die Gebührennachlässe für Unternehmen mit dem Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management und Audit Scheme) erweitert. Die Gebühren können um bis zu 30 Prozent ermäßigt werden und gelten für Genehmigungsverfahren in den Bereichen Immissionsschutz, Wasser- und Abfallrecht, Bodenschutz, Chemikalien, Arbeitsschutz, Anlagen- und Produktsicherheit, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf. Die Regelung gilt für Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums und der vier Regierungspräsidien.

"Mit den Gebührenvorteilen wird ein Zeichen der Anerkennung gegeben. Darüber hinaus sollen zusätzliche Anreize für Interessenten an einem betrieblichen Umweltmanagement gesetzt werden", sagte Umweltministerin Tanja Gönner heute (17. Januar 2007) in Stuttgart. Der Gebührennachlass sei außerdem durch in EMAS-registrierten Unternehmen zumeist weniger aufwändige Genehmigungsverfahren gerechtfertigt, weil sie ökologisch gut durchorganisiert und betriebliche Abläufe transparent dargestellt seien.

Baden-Württemberg nehme beim betrieblichen Umweltschutz eine bundesweite Vorreiterrolle ein, erläuterte Gönner. Jedes vierte der bundesweit insgesamt 1.480 nach EMAS registrierten Unternehmen habe seinen Sitz in Baden-Württemberg. "In Unternehmen gibt es große Potenziale, den Umweltschutz voranzubringen", so Tanja Gönner. Ein betriebliches Umweltmanagementsystem trage zum Schutz der Umwelt und zur Schonung natürlicher Ressourcen bei. Gleichzeitig könnten die betrieblichen Kosten durch einen optimierten Einsatz von Energie, Wasser und Rohstoffen verringert werden. Für die Zukunft sei vorstellbar, die Gebührenvorteile für EMAS-Betriebe auf die Verfahren der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise auszudehnen, so Gönner. "Da liegt der Ball bei den kommunalen Verwaltungen." Für kleine und mittlere Unternehmen liefen umweltrechtliche Genehmigungsverfahren nämlich auf der Kreisebene und nicht bei den Regierungspräsidien. "Ich würde es daher begrüßen, wenn auch die kommunale Ebene auf den Zug aufspringen und umweltengagierten Unternehmen einen EMAS-Bonus gewähren würde", so Umweltministerin Gönner.

EMAS - früher auch Öko-Audit genannt - wurde EU-weit 1995 zunächst für den gewerblich-industriellen Bereich ins Leben gerufen und 2001 auf alle Organisationen ausgedehnt, die Ihre Umweltleistung verbessern wollen. EMAS-Betriebe weisen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ein besonderes Engagement im Umweltschutz auf. Sie analysieren die eigenen Auswirkungen auf die Umwelt und setzen sich in einer öffentlichen Umwelterklärung selbst gewählte Ziele, welche die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes verfolgen. Ein unabhängiger Umweltgutachter prüft regelmäßig, spätestens alle drei Jahre, die Einhaltung der Vorschriften der EMAS-Verordnung und der sonstigen Umweltvorschriften. Geprüfte Unternehmen werden in speziellen Registern der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern veröffentlicht.

Die Gebührenermäßigung wird für die Praxis von Bedeutung, wenn Unternehmen wesentliche Änderungen oder Erweiterungen ihrer Betriebsstätte vornehmen. Hierzu bedarf es einer Genehmigung, die je nach Höhe der Investitionen bis zu fünfstellige Beträge erreichen kann.

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28.01.2007:

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