Hochwasserschutz für Dresdner Altstadt

Planungen für Abschnitt zwischen Augustusbrücke und Alberthafen angelaufen
Dem Freistaat Sachsen liegt jetzt die wasserrechtliche Genehmigung für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen für die Dresdner Altstadt vor. Das gab Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich in Dresden bekannt. Nach der gesetzlichen Auslegungsfrist von vier Wochen und davon ausgehend, dass die Maßnahmen Zustimmung finden, könne mit den Planungen begonnen werden, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Wie der Tillich weiter mitteilte, handelt es sich um die Genehmigung für den zweiten Bauabschnitt - von der Augustusbrücke bis zum Alberthafen - entlang der Elbe. Voraussichtlicher Start für die Baumaßnahmen sei der Frühsommer. Auf einer Länge von rund zwei Kilometern werden unter anderem Mauern ertüchtigt, erhöht oder neu gebaut. Als Beispiel nannte der Minister mobile Anlagen am Italienischen Dörfchen und den Neubau einer 252 Meter langen Hochwasserschutzwand in der Nähe des Kongresszentrums. Zusammen mit dem ersten Bauabschnitt – Bärenzwinger bis Augustusbrücke – kosten die Maßnahmen rund zehn Millionen Euro. Die Arbeiten sollen 2009 abgeschlossen sein. Alle Maßnahmen sind im Hochwasserschutzkonzept Elbe enthalten.

Zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Freistaat Sachsen besteht ein Kooperationsvertrag für die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Elbe. Danach zahlt der Freistaat Sachsen die Hochwasserschutzmaßnahmen zu 100 Prozent und wird Eigentümer der entsprechenden Anlagen. Für den Auf- und Abbau der mobilen Anlagen im Bedarfsfall ist aber die Stadt Dresden in eigener Verantwortung zuständig.

Die wasserrechtliche Genehmigung wurde auf Antrag des Freistaates, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung, durch die Stadt Dresden erteilt.

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26.01.2007:

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