Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar

Die ersten Opfer des Nationalsozialismus waren behinderte Menschen. Sie wurden ab Juli 1933 durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses systematisch erfasst, so genannte Erbkranke wurden selektiert und zwangssterilisiert. Den nationalsozialistischen Euthanasiemorden im Rahmen des so genannten T4-Programms fielen ab 1939 über 100.000 behinderte Menschen zum Opfer, berichtet Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen im EUROPATICKER Umweltruf.

An vielen weiteren wurden medizinische Versuche durchgeführt. Die Morde an Kranken und Behinderten waren Vorläufer und Vorbild der späteren Massenmorde in den Vernichtungslagern.

Schon Jahre vor der NS-Diktatur hatte eine wissenschaftlich verbrämte Ideologie, die zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben unterschied, die Grundlage für die Verfolgung Kranker und Behinderter geschaffen.

Unser Grundgesetz verpflichtet zu Achtung und Schutz der unantastbaren Menschenwürde. Träger der Menschenwürde ist jeder Mensch, unabhängig von Alter, Rasse, Krankheit oder Behinderung. Die Erblast der NS-Verbrechen sind bleibende Mahnung, jeder Tendenz zur Wertabstufung von menschlichem Leben entschieden entgegenzutreten.

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Text: Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen

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26.01.2007:

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