Investitionsgarantien des Bundes - erneut Rekordergebnis

Die Bundesrepublik Deutschland hat 2006 zugunsten deutscher Direktinvestitionen im Ausland Investitionsgarantien in Höhe von ¤ 4,1 Mrd. übernommen. Davon profitieren insgesamt 77 Projekte in 23 Entwicklungs- und Schwellenländern, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf. Dies übertrifft das ebenfalls sehr hohe Vorjahresvolumen von ¤ 3,6 Mrd. (74 Projekte / 18 Länder) nochmals um 14 % und ist das zweitbeste Ergebnis seit Bestehen des Garantieinstruments (1959).

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Die Bundesregierung unterstützt mit den Investitionsgarantien zum Schutz gegen politische Risiken deutsche Unternehmen bei der langfristigen Erschließung von Auslandsmärkten. Dies sichert deren Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld und trägt zum Erhalt und zur Schaffung deutscher Arbeitsplätze bei. Jeder dritte genehmigte Deckungsantrag ist 2006 wiederum von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt worden. Das Förderinstrument hat sich damit als wichtiger Baustein für Finanzierung und Risikomanagement beim Mittelstand etabliert."

Das neue Deckungsvolumen betrifft zu rd. 65 % Großprojekte im Bereich Öl und Gas in Ägypten und Russland. Die Investitionsgarantien haben damit deutsche Unternehmen nachhaltig bei der Erschließung neuer Rohstoffquellen unterstützt und so ihren Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands geleistet. Nach der Anzahl übernommener Garantien lagen 2006 Projekte in China und Russland an der Spitze.

Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus Gebühren- und Entgeltaufkommen. Im Jahr 2006 waren keine Entschädigungszahlungen zu leisten. Die Bundesregierung hat bei zahlreichen deutschen Investitionen u.a. in Russland, Venezuela und Bulgarien zugunsten deutscher Investoren interveniert, eine Fortführung der Projekte erreicht und damit mögliche Schäden verhindert. Der Garantiebestand des Bundes betrug Ende 2006 ¤ 17,0 Mrd. (Ende 2005: ¤ 16,5 Mrd.). Auch 2006 wurden die Investitionsgarantien konsequent inhaltlich weiterentwickelt, um deutschen Unternehmen einen maßgeschneiderten, projektgerechten Deckungsschutz für ihre Auslandsvorhaben zu bieten. So haben die im Öl- und Gasbereich tätigen deutschen Unternehmen um Erweiterung des Deckungsschutzes für ihre Investitionen gebeten, um sie bei ihren Bemühungen zur Diversifizierung der Rohstoffbezugsquellen zu unterstützen. Diesem Anliegen wurde 2006 durch eine sektorspezifische Anpassung des Regelwerkes der Investitionsgarantien entsprochen. Im abgelaufenen Jahr konnten damit neue Investitionen aus dieser Branche in erheblichem Umfang zusätzlich in Deckung genommen und den deutschen Unternehmen damit verbesserter Schutz geboten werden. Als weitere wichtige, sektorübergreifende Neuerung ist der Wegfall von Beschränkungen bei der Einbeziehung von Erträgen in den Deckungsschutz zu nennen.

Voraussetzung für die Übernahme von Investitionsgarantien ist grundsätzlich das Bestehen eines bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Zielland der Investition. 2006 konnten mit Trinidad und Tobago, Guinea und Madagaskar neue Investitionsförderungs- und -schutzverträge unterzeichnet werden. Die Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Äthiopien, Guatemala, Kirgisistan, Republik Moldau und Tadschikistan sind 2006 in Kraft getreten. Insgesamt sind derzeit über 120 deutsche Investitionsförderungs- und -schutzverträge in Kraft.

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26.01.2007:

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