Verpackungsverordnung ist Erfolgsgeschichte

Ein Viertel der vertriebenen Verpackungen wird mittlerweile nicht mehr lizenziert
Die Verpackungsverordnung hat seit Beginn der 90er Jahre zum Schließen von Kreisläufen, zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen und somit auch zur Ressourcenschonung beigetragen. Sie leistet erwiesenermaßen auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Bilanz zieht das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zukunft der Dualen Systeme in der deutschen Abfallwirtschaft, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Bei Wertstoffen wie Glas und Altpapier wurden die Verwertungsquoten seit der Übertragung der Produktverantwortung auf Hersteller und Vertreiber ganz erheblich verbessert: von rund 50 Prozent auf über 85 Prozent bei Behälterglas und von rund 44 Prozent auf knapp 80 Prozent bei Altpapier. Das Recycling von Kunststoffen ist durch die Verpackungsverordnung überhaupt erst in Gang gekommen. Die von dualen Systemen einer Verwertung zugeführte Abfallmenge betrug im Jahr 2004 rund 4,2 Millionen Tonnen. Die öffentliche Müllabfuhr hat im gleichen Zeitraum rund 15,6 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle eingesammelt. Sie wird also um rund ein Fünftel der Abfälle entlastet.

Die Erfahrungen mit der Verpackungsverordnung zeigen, dass sowohl mit Blick auf das Ziel der Abfallvermeidung als auch bei der Verwertung Erfolge erzielt wurden. Es ist gelungen, den Verpackungsverbrauch von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln. Auch die hochwertige werkstoffliche Verwertung der eingesetzten Kunststoffe hat zugenommen. Der deutliche Rückgang des Anteils von PVC in Verpackungen und die Entwicklung mittlerweile voll funktionsfähiger maschineller Sortiervorrichtungen haben dabei eine wesentliche Rolle gespielt. Über 36 Prozent der lizenzierten Verpackungskunststoffe werden mittlerweile als Werkstoff für neue Produkte verwertet. Damit sind die Vorgaben der Verpackungsverordnung in der Praxis mehr als erfüllt.

Mit der geplanten Novellierung der Verpackungsverordnung sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung verbessert und die flächendeckende haushaltsnahe Erfassung von Verpackungsabfällen langfristig gesichert werden. Sie soll das Trittbrettfahren eindämmen. Denn fast ein Viertel der vertriebenen Verpackungen wird offenbar mittlerweile nicht mehr lizenziert und somit praktisch „schwarz“ entsorgt. Auf der Ebene der dualen Systeme hat sich bereits in den vergangenen Jahren durch den Markteintritt weiterer Systemanbieter zunehmend Wettbewerb entwickelt. Dieser Wettbewerb zwischen dualen Systemen soll durch die Novelle gefördert werden.

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Der Wettbewerb kommt in Gang

Den Verpackungsmüll wollte der frühere Umweltminister Töpfer eindämmen. Doch die Wirtschaft mochte nicht schon wieder ein neues Gesetz. Die Akteure haben sich auf eine Selbstverpflichtung geeinigt. Herausgekommen ist das Duale System Deutschland (DSD), besser bekannt als der Grüne Punkt. Vielen Verbrauchern wurde nie bewusst, dass es sich bei dem Grünen Punkt nicht um ein Qualitätszeichen handelte, sondern um ein Lizenzzeichen. So zu sagen, die Quittung auf der Verpackung, dass für deren Entsorgung schon bezahlt wurde.

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26.01.2007:

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