Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz: Anlegerschutz durch transparentes Rechnungswesen

Bonn, 22. Januar 2007 – Das gerade in Kraft getretene Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) freut alle Kapitalanleger. Es fordert von Emittenten von Wertpapieren mehr Transparenz bei der Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen und macht Investitionsentscheidungen für Anleger sicherer. Maßgeblichen Anteil haben die strengeren Auflagen im Bereich Rechnungslegung. Zukünftig müssen Emittenten ihre Finanzberichterstattung intensivieren und auf Vorstandsebene verantworten. Gerade die Aufgabenbereiche der Bilanzbuchhaltung gewinnen dadurch enorm an Stellenwert.

„Das neue Gesetz überträgt Bilanzbuchhaltern ein Höchstmaß an unternehmerischer und gesellschaftlicher Verantwortung“, verdeutlicht Uwe Jüttner, Präsident des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Die wachsende Verschmelzung des Finanz- und Rechnungswesens macht Bilanzbuchhalter nicht nur in börsennotierten Unternehmen zu Schlüsselfiguren. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören neben der Erstellung von Abschlussberichten zunehmend auch strategisch-operative Unternehmensplanungen.

Neue Auflagen für die Rechnungslegung
Das Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) schafft im Kapitalmarkt neue Anfordernisse bei der Rechnungslegung. Daraus resultieren für die Bilanzbuchhaltung neue Aufgaben und ein wachsender Verantwortungsbereich.

1. Stärkere Haftung: Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft übernehmen in Form eines „Bilanzeides“ die Verantwortung für die Richtigkeit der Finanzberichte. Für die interne Bilanzbuchhaltung wächst damit der Druck, die Finanzberichte in einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erstellen.
2. Strengere Kontrolle: Emittenten müssen künftig einen Halbjahresbericht mit einem verkürzten Abschluss und einen Zwischenlagebericht erstellen. Eine Prüfung kann anlassgebunden auch für den halbjährlichen Finanzbericht durchgeführt werden.
3. Höhere Transparenz: Zusätzlich zu Jahres-, Halbjahres- und Quartals-Finanzberichten verlangt das Gesetz auch die Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen. Investoren sollen dadurch zeitnah über wesentliche Geschäftsereignisse und ihre Auswirkungen informiert werden.

Über den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessensvertretung von Bilanzbuchhaltern und Controllern in Deutschland. Der Verband diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit. Der Verband hält unter www.bvbc-xpert.de eine umfassende Online-Datenbank mit qualifizierten Fachkräfte und ihren Leistungsprofilen bereit.

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22.01.2007:

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