Neue Fahrpersonalvorschriften in Deutschland umgesetzt

Die neue EU?Verordnung zur "Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (EG Nr. 561/2006) tritt in wesentlichen Teilen am 11. April 2007 in Kraft, meldet das Magazin EUROPATICKER Umweltruf.

Danach wird im Fahrpersonalgesetz u. a. die Mindestruhezeit der Fahrer von jetzt 8 Stunden auf 9 Stunden erhöht. Außerdem wird eine 14?tägige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit wird in der Kalenderwoche auf 56 Stunden begrenzt.

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20.01.2007:

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